Nordmazedonien: Recht, Steuern, Investitionen
Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich
Lesedauer: 4 Minuten
Beratung in Rechtsfragen
Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsBüro Skopje die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.
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Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Arbeitsrecht und Entsendung
Die Rechtsgrundlagen zur Erbringung von Dienstleistungen in Nordmazedonien durch entsandte Arbeitnehmer finden sich im Gesetz über die Beschäftigung und Arbeit von Ausländern, Kapitel IV, § 11 ff.
Das Wesentliche: grenzüberschreitende Dienstleistungen können in Nordmazedonien durch eine ausländische Gesellschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbracht werden. Dies muss jedoch im Zuge eines Vertrages mit einem nordmazedonischen Kunden, für den die Dienstleistung erbracht wird, ergehen. Es gibt keine speziellen Regelungen für österreichische Staatsbürger im Falle einer Entsendung.
Vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen sind im § 13 AuslBG. geregelt. Eine Arbeitsbewilligung für ausländische Arbeitnehmer ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:
- wenn Leistungen im Bereich der Montagearbeiten, Lieferung von Waren oder die Übertragung von Know-how, erbracht werden.
- wenn es notwendig ist, dass eine vom Hersteller eingesetzte Person oder autorisiertes Unternehmen den regelmäßigen Wartungsdienst durchführt und wenn diese Leistungen Vertragsbestandteile des Kaufvertrages über den Kauf von Geräten oder Werkzeugen waren.
- wenn der ausländische Lieferant Mängel und Defekte von Maschinen und Geräten feststellt, zu deren Korrektur er aufgrund des Kaufvertrages verpflichtet ist.
Die oben genannten Leistungen können mehrmals während eines Jahres erbracht werden, aber nicht mehr als 90 Tage (kumulativ) in einem Kalenderjahr. Diese Leistungen können nur durch eine Anmeldung/Registrierung der endsandten Person durchgeführt werden. Die Anmeldung muss bei der Außenstelle des Arbeitsamtes, in deren geographischen Bereich die nordmazedonische Firma (Besteller der Dienstleistung) registriert ist, durchgeführt werden.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist im Gesetz über die Körperschaftsteuer geregelt und beträgt 10%.
Um weitere Investitionsanreize zu schaffen, entfällt die Körperschaftsteuer auf in Nordmazedonien reinvestierte Gewinne zur Gänze.
Allgemeine Steuerbegünstigungen
Zusätzlich gelten besondere Steuerbegünstigungen für Investitionen in den so genannten Technologie-Industrie Entwicklungszonen (TIDZ). Zu den wichtigsten zählen eine zehnjährige Vollbefreiung von der Körperschaft- und Einkommensteuer sowie eine Befreiung für alle Unternehmen von der Besteuerung einbehaltener Gewinne. Im Einzelnen können diese Vorteile je nach TIDZ unterschiedlich sein und von der Größe der Investition abhängen. Zusätzlich können Waren, Maschinen, Rohmaterialien etc. zollfrei eingeführt werden.
Umsatzsteuer / UID-Nummer
Der generelle Mehrwertsteuersatz liegt bei 18%. Ein präferentieller Steuersatz von 5% gilt für einige im Gesetz spezifizierte Güter und Dienstleistungen wie z.B.: Lebensmittel, Trinkwasser, Medizingeräte, Medikamente, Ausstattung für Krankenhäuser, Solaranlagen, Landwirtschaftsmaschinen, Bücher etc.
Reverse Charge System
Das Reverse Charge System agiert ähnlich dem österreichischen. Sollten Sie hierzu Fragen haben wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsBüro Skopje.
Verbrauchssteuer
Derzeit werden Verbrauchsteuern auf den Konsum bestimmter alkoholischer Getränke, Erdöl-Derivate, Tabak-Produkte und Kraftfahrzeuge erhoben.
Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Nordmazedonien wurde am 10.9.2007 unterzeichnet und wird seit 1.1.2008 angewendet. Es entspricht im Wesentlichen dem internationalen OECD-Musterabkommen.
Firmengründung und Investition
Die Gründung eines Unternehmens in Nordmazedonien ist im Unternehmensgesetz (Company Law) geregelt. Das Gesetz definiert die unterschiedlichen Typen von Firmen, sowie die Regeln und das Prozedere für die Errichtung und den Betrieb von Unternehmen. Dabei werden ausländische Unternehmensgründungen grundsätzlich den lokalen, mazedonischen gleichgestellt. Für österreichische Unternehmen ergeben sich daher keine besonderen zusätzlichen Erfordernisse beim Markteintritt in Nordmazedonien.
Gemäß dem Unternehmensgesetz werden Unternehmen als eigenständige rechtliche Einheiten gegründet und unterscheiden sich von ihren Gründungsmitgliedern, Gesellschaftern und Managern. Ähnlich wie in Österreich haben die Firmen – abhängig vom konkreten Unternehmenstyp – unterschiedliche Rechte, Verbindlichkeiten und Firmennamen. Als rechtliche Voraussetzung dient die Registrierung aller Unternehmen beim Firmenregister (Trade Register), welches Teil des Zentralregisters von Nordmazedonien ist (Central Register of the Republic of North Macedonia). Das Zentralregister ist die zentrale Informationsquelle und dient auch für die öffentliche Einsichtnahme in die rechtliche Unternehmensstruktur.
Dabei gibt es jetzt schon seit Jahren ein „One-Stop-Shop System“ zur Firmengründung, somit könnte ein Unternehmen – zumindest theoretisch – innerhalb von 4 Stunden registriert werden. In der Realität bewegt sich der Zeitraum für die Firmengründung zwischen 1 bis 3 Arbeitstagen.
Gemäß dem mazedonischen Unternehmensgesetz können folgende 5 Unternehmensformen gegründet werden:
- General Partnership;
- Limited Partnership;
- Limited Liability Company;
- Joint Stock Company und
- Limited Partnership by Shares.
Ausländische Unternehmen können darüber hinaus Zweigbüros und Repräsentanzbüros eröffnen.
Auf der Webseite des Central Register of the Republic of North Macedonia unter dem Link Establish a New Entity können Sie versuchen, Schritt für Schritt die Unternehmensgründung selbst durchzuführen (alle Informationen sind auf Englisch).
Investitionsschutz
Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.
Vertretungsvergabe
Direkte Kundenbesuche werden empfohlen, da die Geschäftsanbahnung nur im Korrespondenzweg meist nicht zielführend ist. Die Bestellung eines mazedonischen Vertretungsunternehmens ist nicht obligatorisch, jedoch zweckmäßig.
Es ist mazedonischen Privatpersonen, sowie Ausländern erlaubt, eigene Unternehmen zu gründen und diese als Außenhandelsunternehmen registrieren zu lassen. Damit dürfen auch Privatpersonen und Ausländer Vertretungstätigkeiten ausüben. Es besteht auch die Möglichkeit der Errichtung einer eigenen Repräsentanz. Die Repräsentanz kann vorausgehende und vorbereitende Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss übernehmen, jedoch keine Verträge selbst abschließen.
Ausführliche Fachinformationen für Ihre Marktbearbeitung in Nordmazedonien erhalten Sie auf Anfrage beimStand: 08.03.2023