Stadtansicht von Skopje: weiße Häuser, rote Dächer, dazwischen Türme einer Moschee und Hochhäuser vor einer Bergkette unter grauem Himmel. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Nordmazedonien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 4 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

In Nordmazedonien ist ein Importeur für die Bereitstellung der erforderlichen Importdokumentation verantwortlich. Diese besteht aus Handels-, Transport- und Zolldokumenten sowie den Ursprungszertifikaten.

Um die Ware in den nordmazedonischen, zollrechtlich freien Wirtschaftsraum einzuführen, muss das Importverfahren korrekt abgewickelt werden, wozu unter anderem die Angabe des Liefer- und Ursprungslandes bekannt gegeben werden muss.

Für Lebendvieh, Fleisch und Pflanzen (inklusive Holz) sind Veterinärs- bzw. Phytosanitärzeugnisse erforderlich. Für bestimmte Textilprodukte benötigt man außerdem eine Qualitätsbescheinigung, während Arznei-, Heil- und Pflanzenschutzmittel einer Zulassung durch die hiesigen Gesundheitsbehörden bedürfen.

Zollbestimmungen

Für jede Lieferung ist eine Zolltarif-/ Waren-/Code-Nummer notwendig. Grundlage für die Verzollung stellt die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif dar, da der zu bezahlende Einfuhrzoll von der Zolltarifnummer abhängt. Aus der Zolltarifnummer lässt sich zudem ableiten, ob

  • Verbote und Beschränkungen zu beachten sind,
  • die Einfuhr einer Genehmigung oder Lizenz bedarf,
  • die Ware Antidumpingregelungen unterliegt oder
  • die Inanspruchnahme eines Kontingents oder
  • einer Zollaussetzung möglich ist.

Nordmazedonien ist WTO- und CEFTA-Mitglied. Für die meisten Waren aus den Ländern, mit denen Nordmazedonien ein Präferenzhandelsabkommen unterschrieben hat bzw. welche CEFTA-Mitglieder sind (Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Kosovo, Ukraine, EFTA-Länder, EU, Türkei und Moldawien) betragen die Zollsätze 0%.

Dienstleister unterliegen nicht den Zollbestimmungen.

Handelsabkommen

Die Handelsbeziehungen der EU zu Nordmazedonien beruhen auf dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA), das seit 1. April 2004 in Kraft ist.

Muster

Die Einfuhrabgaben für Muster können bei Bedarf beim AußenwirtschaftsBüro Skopje nachgefragt werden, allerdings sollte der Entwurf unbedingt einem ortskundigen Rеchtsanwalt vorgelegt werden.

Nordmazedonien ist seit dem 1. Juli 1998 Mitglied des Zollabkommens über das Carnet ATA. ATA-Carnets werden für folgende Verwendungszwecke akzeptiert:

  • Berufsausrüstung
  • Messen und Ausstellungen
  • Warenmuster
  • Transitverfahren
  • Postversand möglich

Alle Zollämter sind während der normalen Arbeitsstunden an Wochentagen zur Entgegennahme von ATA-Carnets befugt. Diese sind in mazedonischer oder englischer Sprache auszufüllen, bei anderen Sprachen kann eine Übersetzung verlangt werden.

E-Commerce

Der E-Commerce Sektor befindet sich in Nordmazedonien noch in der Anfangsphase, steigt jedoch tendenziell. Über 80 % der Online-Einkäufe werden über den Einzelhandelsdienst „AliExpress“ und andere ausländische Webseiten mit Sitz in Großbritannien, Ungarn, Luxemburg, den Niederlanden, Irland und den Vereinigten Staaten getätigt. Die Nutzer bestellten hauptsächlich Konsumgüter.

B2B-E-Commerce ist in Nordmazedonien unterentwickelt. Am weitesten verbreitet ist der B2B-E-Commerce jedoch im Bereich Information Communications and Technology (ICT).

Die Zollverwaltung inspiziert Pakete, die von ausländischen Online-Händlern eingehen, und hält Waren zurück, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen. Seit 2015 verbietet das lokale Gesetz den Online-Verkauf von Medikamenten, die in Nordmazedonien nur auf Rezept erhältlich sind, um die Verbraucher vor gefälschten Medikamenten zu schützen, die über das Internet verkauft werden.

Paketversand

Alle Postpakete, die von Rechtspersonen aus dem Ausland versandt werden, sowie alle kauf- und verkaufspflichtigen Pakete unterliegen der Zoll- und Mehrwertsteuerberechnung, unabhängig davon, ob sie dem persönlichen Gebrauch des Empfängers dienen.

Dabei sind Sendungen mit einem Wert von bis zu 45 Euro von der Zahlung von Zöllen befreit. Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro sind zusätzlich noch von der Mehrwertsteuer befreit. Dies bedeutet, dass für Sendungen bis zu einem Warenwert von 45 Euro nur die Mehrwertsteuer gezahlt werden muss.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Die Produktdeklaration ist für jedes Produkt verpflichtend und sollte in mazedonischer Sprache und kyrillischer Schrift sowie in albanischer Sprache verfasst werden.

 „Made in“-Kennzeichnungen sind ebenfalls verpflichtend.

Begleitpapiere

Beim Import einer Ware nach Nordmazedonien werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Rechnung
  • Frachtbrief
  • EUR 1
  • Ursprungszeugnis
  • Lieferschein

EUR-1 ist bei Warenlieferungen mit Ursprung aus Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Kosovo, Ukraine, EFTA-Ländern, EU, der Türkei und Moldawien aufgrund der Präferenzzollsätze erforderlich.

Restriktionen

Beim Im- und Export bestimmter Waren wie z.B:

  • Waffen und Munition
  • Explosivstoffen (Sprengmittel und Treibmittel, Nitroglycerin),
  • pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper)
  • Radioaktive Stoffe
  • Chemiewaffengrundstoffe

sind weitere Beschränkungen zu beachten. Hierdurch sollen gefährdete Bereiche besonders geschützt werden.

Diese Sonderreglungen, die sich sowohl aus nationalem wie auch aus europäischem Recht ergeben, können die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr beschränken (sogenannte Verbote und Beschränkungen)

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsBüro Skopje hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 09.03.2023