Blick auf Lagos, Hauptstadt von Nigeria
© Emmanuel | stock.adobe.com

Nigeria: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 9 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Alle Produkte benötigen für den Import – von Ausnahmen abgesehen – entweder ein NAFDAC oder ein SONCAP Zertifikat.

NAFDAC Zertifikat

Der Import und Vertrieb von Lebensmitteln, Getränken, Kosmetika, Chemikalien und Pharmazeutika setzt die vorherige Registrierung der Produkte bei der National Agency for Food and Drug Administration and Control (NAFDAC) voraus. Die NAFDAC Registrierung muss von einer vom Hersteller autorisierten nigerianischen Firma durchgeführt werden, da dieser auch dafür verantwortlich ist, das Produkt im Bedarfsfall vom Markt zurückzurufen. Die Registrierung gilt in der Regel für 5 Jahre und muss anschließend erneuert werden. Für die NAFDAC Registrierung ist meist eine physische Inspektion der Produktionsstätte durch eine NAFDAC Kommission erforderlich.

Für Lebensmittel und Kosmetika, die Supermarktbetreiber für ihre eigenen Filialen importieren, besteht ein stark vereinfachtes Registrierungsverfahren.

Importierte Rohstoffe für die Produktion (z.B. von Lebensmitteln) müssen in der Regel nicht bei NAFDAC registriert werden.

SONCAP Zertifikat

Das SONCAP Zertifikat soll sicherstellen, dass importierte Waren den nigerianischen Industriestandards entsprechen und ist grundsätzlich für alle Produkte erforderlich sofern diese kein NAFDAC Zertifikat benötigen. Weiters ausgenommen sind militärische Güter, gebrauchte Güter (außer Gebrauchtfahrzeuge), sowie Maschinen und Ersatzteile für Importeure, die die Maschinen für die eigene Produktion benötigen. In diesem Fall kann der Importeur um eine Einfuhrgenehmigung („import permit“) bei der Standards Organization of Nigeria (SON) ansuchen und die Maschinen bzw. Anlagen ohne SONCAP-Zertifikat importieren. Beschleunigt wird dieser Prozess, wenn der nigerianische Importeur als sogenannter „bonafide manufacturer“ bei der Manufacturers Association of Nigeria (MAN) registriert ist.

Das SONCAP Verfahren muss vom Exporteur normalerweise vor dem Versand bei dem für sein Land zuständigen Inspektionsbüro eingeleitet werden. Abhängig von der Art der Warensendung (Produkt, Häufigkeit) und des exportierenden Unternehmens (Händler oder Hersteller) gibt es abgestufte Zertifizierungswege. Das Verfahren beinhaltet drei Schritte: die Überprüfung der Dokumente, das Testen von Musterprodukten im Ursprungsland (d.h. im Land des Exporteurs), sowie die physische Inspektion der Lieferung. Alle Schritte müssen mit einer Inspektionsfirma abgewickelt werden.

Folgende vier Inspektionsfirmen sind berechtigt, Produktzertifizierungen vorzunehmen:

Für Österreich sind folgende SONCAP-Inspektionsbüros zuständig:

Der Importeur benötigt für jede Warenlieferung ein SONCAP Zertifikat. Dieses wird von SON nur ausgestellt, wenn ein entsprechendes Certificate of Conformity (CoC) der zuständigen Inspektionsfirma vorliegt.

Im Telekommunikationsbereich ist die Nigerian Communications Commission (NCC) die zuständige Registrierungsbehörde.

Die Importabwicklung erfolgt über das Online-Portal Nigeria Single Window for Trade. Viele hilfreiche Informationen zum Import in Nigeria können der Webseite des Nigeria Customs Service entnommen werden. 

Das Importverfahren läuft wie folgt ab:

  • Der nigerianische Importeur eröffnet über das Nigeria Single Window Trade Portal eine elektronische Form M (e-Form M) und reicht diese bei seiner Bank ein. Zum Eröffnen der Form M benötigt er

    • Proforma Rechnung (zumindest 3 Monate gültig) vom Exporteur mit folgenden Angaben: Einzelpreise, Gesamtpreis FOB, See/Luftfracht Kosten, Gesamtpreis CFR Hafen/Flughafen Nigeria
    • Price Verification Report
    • Zolltarifnummern (Achtung Importverbotsliste!)
    • SONCAP Product Certificate vom Exporteur
    • Nigerianische Transportversicherung für See/Luftfracht (wird vom Importeur abgeschlossen)

  • Die von der Bank vorakzeptierte Form M wird an den Nigeria Customs Service (NCS) weitergeleitet
  • Bei Akzept wird die Form M validiert und die Bank entsprechend verständigt. Die Form M ist 6 Monate gültig, für Kapitalgüter 12 Monate mit der Möglichkeit zur Verlängerung um weitere 12 Monate.
  • Nach Erhalt der endgültigen Dokumente füllt die Bank online den Pre-Arrival Assessment Report (PAAR) aus und leitet diesen mit den eingescannten Dokumenten an das NCS weiter. Sobald das NCS die Zustimmung erteilt hat, kann die Importabfertigung erfolgen.
  • Versand der Ware: Achtung! Das Versanddatum der Ware in den Dokumenten darf nicht vor Annahme der Form M durch den NCS bzw. vor dem Eröffnungsdatum des Akkreditivs (L/C) liegen, da der Importeur andernfalls nicht befugt ist, Devisen zum offiziellen Kurs zu kaufen.

Achtung: Bei Kleinsendungen bis zu etwa 50 kg, welche über im Nigeriageschäft erfahrene Kurier- bzw. Speditionsfirmen abgewickelt werden, ist in der Praxis meist eine raschere, vereinfachte und günstigere Zollabfertigung möglich. Dies kann erhöhte Aufwendungen für den Luftfrachtversand teilweise wettmachen.

Bei Luft/Seefracht Sendungen (ausgenommen Kurierdienst) muss die entsprechende Form M Nummer dem Spediteur genannt werden, da die Sendung von den Frächtern sonst nicht angenommen wird. 

Transportfirmen mit Nigeria-Erfahrung sind beispielsweise:

Es wird dringend empfohlen, Rücksprache mit der mit dem Versand beauftragten Spedition zu halten, da die nigerianischen Importbestimmungen häufigen Änderungen bzw. unterschiedlichen Interpretationen und Anwendungen unterliegen.

Zollbestimmungen

Nigeria gehört der ECOWAS (Economic Community of Westafrican States) an. Diese verständigte sich auf einen gemeinsamen Außenzolltarif (Common External Tariff – CET), der von Nigeria grundsätzlich angewandt, aber teilweise durch Sonderzölle ergänzt wird.

Das Trade Liberalisation Scheme (ETLS) sieht zudem für Produkte aus den Mitgliedsländern den zollfreien Warenverkehr innerhalb der ECOWAS vor. Das ETLS ist aber mit bürokratischen Hürden konfrontiert und wird nur teilweise umgesetzt.

Waren, die aus einem Nicht-ECOWAS Land importiert werden, dürfen nicht in ein anderes ECOWAS Land verbracht werden.

Es gilt der Common External Tariff (CET) der ECOWAS Staaten mit folgenden Zollsätzen:

  • 0 % für Grundbedarfsartikel
  • 5 % für Maschinen und Rohmaterialien
  • 10 % für Halbfertigprodukte
  • 20 % für Fertigwaren
  • 35 % für Luxusgüter und solche, deren (vermeintliche) lokale Produktion geschützt werden soll

Gewisse Importverbote bestehen – im Widerspruch zu den ECOWAS- und WTO Regeln – weiter. Der Zolltarif des harmonisierten Systems ist zehnstellig. Bemessungsgrundlage für den Importzoll ist der CIF-Wert der Ware.

Handelsabkommen

Am 12. Dezember 2014 wurde das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreement, EPA) der EU mit 13 Ländern Westafrikas (Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Senegal, Sierra Leone und Togo) unterzeichnet. 2018 folgten Gambia und Mauretanien. Nigeria ist das einzige Land, das das EPA nicht unterzeichnet hat. Erst wenn alle Länder Westafrikas das Abkommen unterzeichnet haben, wird dieses zur Ratifizierung vorgelegt.

Sonstige Einfuhrabgaben

Beim Import sind folgende Abgaben zu entrichten:

Abgabe
Bemessungsgrundlage Höhe Anmerkungen
Zoll CIF-Wert 0-35 % Produktabhängig
Duty Surcharge Zollabgaben 7,0 %
Trade Liberalisation Scheme (TLS) Levy CIF-Wert 0,5 % Für Importe aus Nicht-ECOWAS Ländern
Comprehensive Import Supervision Scheme (CISS) Levy FOB–Wert 1,0 %
Einfuhrmehrwertsteuer (VAT)

CIF-Wert + sämtliche Zoll- und Nebenabgaben

7,5 %
Import Levy  CIF-Wert 5-65 % Für bestimmte Produktgruppen
Import Adjustment Tax (IAT)  CIF-Wert 5-65 % Für bestimmte Produktgruppen

Die wichtigsten Importabgaben können auch auf der Webseite des Nigeria Customs Service unter „CET Tariff“ abgefragt werden.

Muster

Nigeria hat die Abkommen betreffend Carnet ATA über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstungen nicht unterzeichnet. Muster ohne Handelswert können grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden. Bei solchen mit Handelswert sind die Importabgaben zu entrichten. Diese können bei Wiederausfuhr zurückerstattet werden. Dies ist jedoch in der Praxis schwierig und mit einigem Aufwand verbunden.

E-Commerce

Die Nachfrage nach elektronischen Transaktionen hat Zahlungsvermittler aus Europa und Asien angezogen. Der Online-Handel und die Finanztechnologie in Nigeria werden durch die schnell wachsende junge Bevölkerung und die zunehmende Verbreitung von Smartphones gestärkt. Die E-Commerce-Ausgaben in Nigeria im Jahr 2021 wurden auf USD 12 Mrd. geschätzt und sollen bis 2025 USD 75 Mrd. erreichen.

Paketversand

Bei Kleinsendungen bis zu etwa 50 kg, welche über im Nigeriageschäft erfahrene Kurier- bzw. Speditionsfirmen abgewickelt werden, ist in der Praxis meist eine raschere, vereinfachte und günstigere Zollabfertigung möglich.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

  • Die Kennzeichnung der Ware, die Angaben auf der Verpackung sowie alle Begleitpapiere müssen in englischer Sprache verfasst sein.
  • Die Verpackung der Sendung sollte folgende Informationen beinhalten: Name des Produktes, evtl. weitere Produktdetails, Herkunftsland, Herstellungsdatum, Konsignationsnummer, Standards nach denen es produziert wurde.
  • Nahrungsmittel, Getränke, Pharmazeutika, medizinische Geräte, Chemikalien und Kosmetika müssen Folgendes auf der Packung aufweisen: Ablaufdatum u/o Haltbarkeit, Inhaltsstoffe; zur Zeit des Imports darf die Haltbarkeit höchstens zur Hälfte abgelaufen sein.
  • Elektronische Geräte müssen mit einer Gebrauchsanweisung ("instruction manual“), Sicherheitshinweisen ("safety information“) sowie mit einer Garantie von mind. sechs Monaten versehen sein.
  • Pflanzen benötigen ein Gesundheitszeugnis des Exportlandes, welches bestätigt, dass sie frei von Ungeziefer sind und gemäß "International Plant Convention of FAO“ behandelt wurden.
  • Alle produzierten Güter, auch Teile und Ersatzteile müssen mit Produktnamen und Herstellerangaben gekennzeichnet sein.
  • Auf Elektrozubehör müssen Informationen über höchstzulässige Spannung, Stromstärke etc. angebracht sein (z.B. auf Kabeln, Steckern, etc.).
  • Nicht vorschriftgemäß gekennzeichnete Ware wird konfisziert. Nigeria verlangt bei der Einfuhr von Verpackungsholz den Nachweis einer Hitzebehandlung oder Begasung. Dies erfolgt entweder durch eine Markierung auf der Verpackung mit der die Einhaltung der Anforderungen nach ISPM 15 nachgewiesen wird oder durch ein phytosanitäres Zeugnis.

Begleitpapiere

Folgende Dokumente sind üblicherweise für den Import erforderlich (Abweichungen je nach LC eröffnender Bank)

  1. Combined Certificate of Value and Origin (CCVO) – dieses kann z.B. heruntergeladen werden und soll die Nummer der Form M, eine Produktbeschreibung, Zielhafen und Versanddetails enthalten.
  2. Handelsrechnung
  3. Packliste
  4. Transportdokument, z.B. Bill of Lading
  5. Manufacturer’s Certificate (Herstellerbestätigung mit einer Beschreibung der Standards (z.B. ISO) unter denen das Produkt gefertigt wurde), abhängig vom Produkt ergänzt durch ein phytosanitäres Zeugnis oder eine chemische Analyse („Chemical Analysis Report")
  6. SONCAP oder NAFDAC Zertifikat

Restriktionen

Es bestehen Importverbote für Waschmittel, Fruchtsaft, Wasser und andere nicht alkoholische Getränke (mit Ausnahme von Energy Drinks und Gesundheitsdrinks), Bier, Teigwaren, Geflügel, Schweine- und Rindfleisch sowie weitere Produkte. In der Praxis gelangen viele dieser Produkte jedoch z.B. über Nachbarländer nach Nigeria.

Weiters besteht eine von der Nigerianischen Zentralbank veröffentlichte Liste mit Produktgruppen für die keine Devisen zum offiziellen Kurs zugeteilt werden. Der Import ist zwar gestattet, jedoch für den Importeur wesentlich teurer, da er sich die Devisen auf dem legalen Parallelmarkt besorgen muss. Aktuelle Informationen sind über das AußenwirtschaftsCenter erhältlich.

Neben Importverboten bestehen auch Exportverbote. Darunter fallen z.B. Holz in Stämmen oder gesägt; rohe Häute und Felle, "Wet Blue" sowie unverarbeitetes Leder, Altmetall, unverarbeiteter Gummi, Antiquitäten, bedrohte Tierarten und Produkte daraus, sowie nach Nigeria importierte Produkte. Voraussetzung für den Export von Waren aus Nigeria ist die vorherige Inspektion im Rahmen des Nigeria Export Supervision Scheme (NESS).

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Lagos hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 03.06.2024