Blick auf den Binnenhof, das niederländische Parlament in Den Haag, historische Häuser gelegen am Wasser unter blauem Himmel. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Niederlande: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 4 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Für Waren und Dienstleistungen gelten die Importbestimmungen der Europäischen Union. Kapitalimporte unterliegen keinen devisenrechtlichen Beschränkungen; ausländische Kapitalbeteiligungen an inländischen Gesellschaften sind daher uneingeschränkt möglich.

In den Niederlanden wird der Verkauf und Konsum von sogenannten „weichen Drogen“ bekanntermaßen toleriert. Gemäß EU-Recht fallen diese in die Kategorie Arznei- und Betäubungsmittel und sind vom freien Warenverkehr in der Europäischen Union ausgeschlossen. Die Einfuhr von Arznei- und Betäubungsmitteln in die einzelnen Mitgliedsstaaten ist nur durch dafür zuständige Stellen möglich.

Zollbestimmungen

Mit dem Beitritt zur EU am 1.1.1995 traten in Österreich auch alle zollrechtlichen EU-Bestimmungen in Kraft. Für die Lieferung von Waren in oder für deren Erwerb aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat gelten seit diesem Zeitpunkt die Bestimmungen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs. Warenumsätze zwischen Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und über eine UID-Nummer verfügen, erfolgen hinsichtlich der Lieferung mit Umsatzsteuersatz von 0%, der Erwerb unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer des Empfangsstaates.

Zölle für die Einfuhr von Nicht-EU-Waren unterliegen dem integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften TARIC.

Sonstige Einfuhrabgaben

Alkoholische Getränke, die in die Niederlande eingeführt und verbraucht werden, sind verbrauchssteuerpflichtig (Akzisen) und müssen durch den Importeur oder einen Fiskalvertreter

(bei Verkauf an Endkunden) beim niederländischen Steueramt gemeldet und abgeführt werden („dagaangifte accijns“).

Muster

Die Einfuhr von Warenmustern mit geringem Wert, die nicht zum Weiterverkauf vorgesehen sind, unterliegt keinen Einschränkungen. Diese müssen aber erkennbar nur zum Gebrauch als Muster oder Probe geeignet sein bzw. für den kommerziellen Verkehr unbrauchbar gemacht worden sein. Zigaretten und alkoholische Getränke sind davon ausgenommen.

Der Versand von Geschenken mit geringem Warenwert unterliegt keinen Einfuhrbeschränkungen.

E-Commerce

Seit 2021 gilt für alle EU-Staaten eine gemeinsame Umsatzschwelle. Die Umsatzgrenze liegt bei 10.000 EUR und gilt unter anderem für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf (Onlinehandel) von Waren an Nichtsteuerpflichtige in anderen EU-Ländern. Ab dem Verkauf, der zur Überschreitung der Umsatzschwelle führt, muss die Besteuerung mit dem Mehrwertsteuersatz erfolgen, der in dem Land gilt, in dem der Käufer seinen Sitz hat oder der Transport der Ware endet. Der Schwellenwert gilt nicht für Verkäufe in jedes einzelne EU-Land, sondern insgesamt.

Online-Händler finden im Unternehmensportal Informationen dazu, wie sie über den sogenannten EU-OSS die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen melden, die in andere EU-Ländern verkauft wurden.

Der Online-Handel und Versand von alkoholischen Getränken an Privatpersonen (bzw. für verbrauchssteuerpflichtige Getränke) in den Niederlanden ist nur zulässig, wenn eine Spedition mit Fiskalvertretungsbefugnis beauftragt wurde, die die Anmeldung und Abfuhr der Akzisen und der Umsatzsteuer vornimmt! Die Fiskalvertretung ist nur möglich, wenn die Speditionen aus ihrem Lager an Privatpersonen bzw. Unternehmen in den Niederlanden ausliefern. Ein direkter Versand aus Österreich an Privatpersonen in den Niederlanden ist daher nicht zulässig.

Paketversand

Postsendungen sind bis zu einem Maximalgewicht von 20 kg zugelassen und benötigen eine internationale Paketkarte. Innergemeinschaftliche Lieferungen von Medikamenten und Waren, die im Empfangsland der Verbrauchsteuer unterliegen, sind nicht zulässig.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsmittel und Getränke sowie auch für andere Erzeugnisse, wie Waschpulver, Kinderspielzeug, Tapeten, Papier, Matratzenfüllungen, Konservierungsmittel, Farbstoffe und andere Additive sind im Allgemeinen Niederländischen Warengesetz und den dazugehörigen besonderen Verordnungen enthalten. Zudem gibt es einige EU-weite Regelungen bezüglich Verpackung und Produktkennzeichnung.

In den Niederlanden überwacht die Behörde “Nederlandse Voedselen Warenautoriteit“ die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Standards für diverse Bereiche. Ihr Kontrollgebiet umfasst Lebensmittel, Verbraucherprodukte, Energieausweise sowie auch den Pflanzen- und Tierschutz und den Nichtraucherschutz. 

Für die meisten in der EU hergestellten, eingeführten oder gehandelten Waren ist die Angabe des Ursprungslandes ("Made in ...") nicht vorgeschrieben.

Für bestimmte Lebensmittel (unter anderem Fleischerzeugnisse) und für Kosmetika, die von außerhalb der EU eingeführt werden, ist die Ursprungskennzeichnung jedoch obligatorisch. Die Ursprungskennzeichnung ist auch dann vorgeschrieben, wenn eine Bezeichnung oder ein Bild auf dem Produkt Assoziationen mit einem anderen Land als dem Ursprungsland weckt.

Begleitpapiere

Hier ergeben sich keine Besonderheiten im Vergleich zu Österreich; ein CMR-Frachtbrief ist bei Beförderung von Gütern auf der Straße erforderlich.

Restriktionen

Es bestehen keine besonders nennenswerten Einschränkungen.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Den Haag hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 03.07.2023