Mexiko: Reisen und vor Ort
Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen
Lesedauer: 6 Minuten
Reiseinformationen
Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen.
Einreise und Einfuhrbestimmungen
Vonseiten der mexikanischen Regierung gibt es aktuell keinerlei offizielle Reisebeschränkungen für Österreicher bzw. Ausländer allgemein, die nach Mexiko einreisen möchten. Ebenso wenig gibt es Quarantäne-Vorschriften oder Einreiseauflagen für Einreisende.
Wenn Sie einen Aufenthalt von mehr als 180 Tagen planen, müssen Sie ein Visum bei der mexikanischen Botschaft in Wien beantragen.
Für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen muss kein Visum beantragt werden Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir Kenntnis darüber erlangt haben, dass der Reisezweck und die Reisedauer von den mexikanischen Behörden bei Einreise derzeit genau geprüft wird. In einigen Fällen wird nicht die beantragte Aufenthaltsdauer (von maximal 180 Tagen), sondern ein (teilweise wesentlich) verkürzter Zeitraum gewährt.
Bitte achten Sie deshalb darauf, wie viele Tage Aufenthaltsdauer gewährt werden (bei Einreise bekommt man einen Stempel in den Reisepass und zusätzlich wird vom Grenzbeamten die gewährte Aufenthaltsdauer handschriftlich vermerkt). Bitte planen Sie Ihren Aufenthalt in Mexiko daher sorgfältig, da die Aufenthaltsdauer im Nachhinein nicht mehr verlängert werden kann.
Wir empfehlen dringend, dass Sie bei Geschäftsreisen folgende Unterlagen bei der Einreise mit sich führen:
- Einladungsschreiben des gastgebenden Unternehmens (mit Begründung Ihres Aufenthaltes)
- Kopie des Rückflugtickets
- Unterkunftsnachweis
- Nachweis der (ausreichenden) finanzielle Mittel für den Aufenthalt (ausgedruckte Kontoauszüge bzw. Vorweis auf der eBanking App sind ausreichend)
Bei Nichtvorweis dieser Dokumente kann die Einreise im schlimmsten Fall verweigert werden.
Seit September 2022 wird auch das bis dahin übliche Formular (Forma Migratoria Múltiple - FMM) nicht mehr verwendet. Erfolgt die Einreise über einen der kleineren Flughäfen Mexikos oder per Landweg, muss eine elektronische Einreisevoranmeldung erfolgen. Diese kann max. 30 Tage vor Ankunft ausgefüllt werden: Forma Migratoria Múltiple Electrónica (FMME).
Bei Einreise über einen der folgenden größeren Flughäfen Mexikos muss keine elektronische Einreisevoranmeldung erfolgen:
- Mexico City
- Cancun, Quintana Roo
- Guadalajara, Jalisco
- La Paz, Baja California Sur
- Loreto, Baja California Sur
- Los Cabos, Baja California Sur
- Puerto Vallarta, Jalisco
» Mehr Informationen zur Einreise
Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie beispielsweise Kleidung, Hygiene- und Kosmetikartikel können zollfrei eingeführt werden. Dazu zählen auch Mitbringsel im Rechnungswert von bis zu 500 US-Dollar bei Einreise über den Luft- und Seeweg und 300 US-Dollar bei Einreise über den Landweg. Außerdem können maximal 10 Zigarettenschachteln, 25 Zigarren, 200 Gramm Tabak sowie drei Liter Alkohol und sechs Liter Wein für Personen ab 18 Jahren mitgeführt werden. Für mitgebrachte Musterkollektionen gelten dieselben Bestimmungen wie für übersandte Muster. Demnach ist eine temporäre Einfuhr gegen Zolldepot möglich.
Mitgeführte Geldmittel müssen ab einem Gesamtwert von 10.000 US-Dollar beim Zoll angemeldet werden.
Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden, wird zu Impfungen gegen Hepatitis A, bei längeren Aufenthalten eventuell auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut geraten.
Das AußenwirtschaftsCenter Mexiko empfiehlt Direktflüge aus Europa nach Mexiko. Flüge über die USA sind zwar oft günstiger, aber meist sehr aufwendig, da gegebenenfalls mit einer Einreise in die USA, inklusive Gepäckabholung und wiederholter Gepäckaufgabe, gerechnet werden muss. Ferner sollte man bei einem Flug via Mexiko-Stadt in eine andere mexikanische Stadt beachten, dass meist keine Möglichkeit besteht, Gepäck durchzuchecken.
Dos and Don‘ts
Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet.
Taxifahren in Mexiko ist grundsätzlich ungefährlich, allerdings sollte man darauf achten, nur offizielle, registrierte Taxis von ausgewiesenen Taxiständen zu nehmen bzw. diese vom Büro oder Restaurant aus zu bestellen. Auch die Hoteltaxis, die man bei jedem Hotel findet, können ohne Bedenken in Anspruch genommen werden. Auch am Flughafen sollte man die Tickets zu Fixpreisen in der Ankunftshalle des Flughafens erwerben. Uber ist in den meisten größeren Städten Mexikos, wie beispielsweise Mexiko-Stadt, Guadalajara, Monterrey, Querétaro, Puebla, Cancún, Mérida und Puerto Vallarta vertreten und eine relativ sichere Alternative zu Taxis. Eine Auflistung sämtlicher Städte, in denen Uber operiert, kann hier eingesehen werden.
In der mexikanischen Mittel- und Oberschicht sind Englischkenntnisse weit verbreitet. Bereits geringe Kenntnisse des Spanischen werden jedoch mit äußerster Freundlichkeit und größtem Entgegenkommen quittiert.
In Restaurants ist ein Trinkgeld von 10 bis 15 % üblich.
Komplimente, wo immer diese angebracht erscheinen, werden sehr geschätzt.
Sollte es bei Treffen mit lokalen Geschäftspartnern zu Unpünktlichkeiten kommen, zeigen Sie sich nachsichtig. Planen Sie jedenfalls bei Besuchen Ihrerseits, vor allem in Mexiko-Stadt, Verkehrsstaus ein und seien Sie pünktlich.
Übergangskleidung ist für das ganze Jahr geeignet. In der Regenzeit (Mai bis Oktober) ist ein Regenschutz empfehlenswert. In Höhenlagen wie beispielsweise auch in Mexiko Stadt (2.240 m Seehöhe) kann es außerdem abends sehr kühl werden.
Falls Sie eine Kredit- oder Bankomatkarte mitführen, sollten Sie den Code zur Bargeldbehebung wissen. Mit Maestro können Sie bei jedem Bankautomaten mexikanische Pesos abheben, wobei jene in Banken oder Einkaufszentren die sichersten sind.
Im Hinblick auf den Straßenverkehr sollte man wissen, dass sich mexikanische Autofahrer, aber auch Fußgänger, oft nicht an Ampeln oder Stopptafeln und nahezu nie an Zebrastreifen halten.
In Mexiko sind - entsprechend der typisch lateinamerikanischen Mentalität - freundschaftliche Umarmungen zur Begrüßung und zum Abschied sowie Körperkontakt in der Diskussion wie beispielsweise Schulterklopfen und Berührungen am Arm, durchaus üblich.
Feiertage und Geschäftszeiten
Onlinekalender für Mexiko.
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.
Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, wird meist der darauffolgende Arbeitstag zum Feiertag erklärt.
Banken: generell Montag bis Freitag von 09:00-16:00 Uhr geöffnet mit Ausnahme von Flughafenbanken, die flexible Öffnungszeiten haben.
In letzter Zeit haben viele Banken die Öffnungszeiten ausgedehnt und viele Filialen v.a. in Einkaufszentren sind mittlerweile auch samstags geöffnet.
Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte: durchgehend auch an Wochenenden geöffnet
Büros: im Allgemeinen von 09:00-17:00 Uhr erreichbar
Sonstige Informationen
Landessprache ist Spanisch. Im Geschäftsbereich wird häufig auch Englisch gesprochen.
Zeitverschiebung: Mexiko Stadt liegt der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) gegenüber sieben Stunden zurück. Die Sommerzeit gilt von Anfang April bis Ende Oktober. Im Nordwesten Mexikos müssen je nach Provinz und Jahreszeit ein oder zwei Stunden Zeitverschiebung gegenüber der Hauptstadt einkalkuliert werden.
Ab dem Jahr 2023 ist jedoch eine Abschaffung der Sommerzeit geplant.
Strom: Allgemein sind 110 V Wechselstrom und 60 Hz üblich, während in der Industrie Drehstrom von 220 V geläufig ist. Adapter sind notwendig, da die Steckdosen für US-Flachstecker bzw. Dreiecksstecker ausgerichtet sind.
Sonstiges Wissenswertes: In den Monaten Jänner bis Juni kommt es teilweise zu hohen Ozon- bzw. Feinstaubbelastungen in Mexiko Stadt, weswegen es zu temporären Fahrverboten und verpflichtetem Herunterfahren bestimmter Produktionsbetriebe in der Metropolregion kommen kann.
Sicherheit
Notrufe: Notruf-Leitstelle (Polizei / Feuerwehr / Rettung): 911
Das Außenministerium rät von Reisen in die Grenzregionen zu den USA, vor allem in die Bundestaaten Baja California, Chihuahua, Coahuila, Nuevo Leon und Tamaulipas, und dort insbesondere in die Grenzstädte Tijuana und Ciudad Juárez ab.
Ebenso sollten ländliche Gebiete in den folgenden Bundesstaaten gemieden werden: Baja California, Baja California Sur, Chihuahua, Coahuila, Colima, Durango, Guanajuato, Guerrero, Jalisco, Michoacán, Nuevo León, San Luis Potosí, Sinaloa, Sonora, Veracruz und Zacatecas. Davon ausgenommen sind Touristenzonen und Städte des UNESCO-Weltkulturerbes. Die Anreise sollte jedoch per Flug oder bei Tageslicht über Mautautobahnen erfolgen und Rundreisen nur im Rahmen einer organisierten Tour.
In den Randbezirken des Bundesdistrikts Mexiko Stadt sowie in und um U-Bahnstationen rät das Außenministerium zu besonderer Vorsicht.
Weitere Sicherheitsinformationen zu Mexiko finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.
Stand: 03.10.2024