Blick von oben auf die modernen Gebäude von Kuala Lumpur, im Hintergrund erkennt man eine bewaldete hügelige Landschaft
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Malaysia: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 6 Minuten

Export und Import: So geht's

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

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Importbestimmungen

Malaysias Wirtschaft ist in hohem Maße außenhandelsorientiert. Teilweise weisen die Zollsätze und Importlizenzen protektionistischen Charakter zum Schutz lokaler Produktion auf. Ausnahmen bestehen allerdings für bestimmte in Produktionsbetrieben eingesetzte Rohmaterialien sowie Maschinen und Industrieanlagen. Kleinere Liberalisierungsschritte sind im Zuge der AFTA-Umsetzung bemerkbar.

Die Regierung ist bestrebt, die einheimische Industrie zu fördern bzw. zu schützen; das Erfordernis von Importlizenzen kommt daher meist einem Importverbot gleich. Der Großteil der Waren kann auf Grund der "Open General Import Licence" eingeführt werden. Jene Waren, die nicht oder nur mittels Einzellizenz importiert werden können, sind in drei Listen (Schedules) angeführt:

  • Liste 1: Waren mit Importverbot für Gesamt-Malaysia
  • Liste 2: Waren, die nur gegen Sonderbewilligung eingeführt werden können, wie z.B. lebende Tiere, Funkgeräte oder Zucker
  • Liste 3: Industriegüter, die lokal gefertigt werden und nur gegen Sonderbewilligung des Handelsministeriums importiert werden können (u.a. Stahl, Zement, Kunstdünger, Pkw)

Ausführliche Informationen bietet das Royal Customs and Excise Department.

Zollbestimmungen

Brüsseler Nomenklatur (Harmonisiertes System), Verzollungsbasis ist der CIF-Wert. Die Zolltarife haben bei einigen Positionen protektionistischen Charakter, wie z.B. bei Kraftfahrzeugen. Präferenzzollsätze im Rahmen von Freihandelsabkommen mit Malaysia bzw. ASEAN.

Die Importzölle in Malaysia variieren je nach Produkt zwischen 0 und 50%. Gerne kann das AußenwirtschaftsCenter Kuala Lumpur gegen Bekanntgabe der Zolltarifnummer die Höhe des Importzolls für Ihr Produkt eruieren. Wir empfehlen Ihnen, uns zudem die englischsprachige Definition der jeweiligen Zolltarifnummer bekanntzugeben, um etwaige Rückfragen beim malaysischen Zoll für uns zu erleichtern, da das malaysische Tarifsystem auf 6 oder 10 Zahlen und nicht wie die EU auf 8 Zahlen aufgebaut ist.

Malaysia ist dem Carnet ATA-Abkommen beigetreten. Die Verwendung ist auf Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung und Warenmuster beschränkt. Englisch wird akzeptiert. In Malaysia ist die Wiederausfuhrfrist für Carnet ATA generell auf 3 Monate begrenzt. Soll die Ware länger im Land verbleiben, muss der Carnetinhaber rechtzeitig (ein Monat vor Ablauf) einen Antrag zur Verlängerung des Carnets auf weitere 3 Monate stellen. Der Carnetinhaber sollte das festgesetzte Wiederausfuhrdatum auf dem Importstammabschnitt überprüfen (Details). 

Handelsabkommen

Das Freihandelsabkommen AFTA - ASEAN Free Trade Area, wurde auf China, Japan, Korea, Indien, Australien, Neuseeland und Hongkong erweitert. Weiters bestehen die multilateralen Freihandelsabkommen RCEP und CPTPP sowie bilaterale Freihandelsabkommen mit Japan, Pakistan, Neuseeland, Indien, Chile, Australien und Türkei. Die Verhandlungen eines Freihandelsabkommens mit der EU wurden in 20212 eingestellt (bis Ende 2023 soll entschieden werden, ob die Verhandlungen wieder aufgenommen werden sollen. Es ist derzeit nicht absehbar, wann mit einem Abschluss gerechnet werden kann). 

Die Europäische Union und Malaysia haben im Dezember 2022 ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (EU-MY PCA) unterzeichnet. Das PCA bietet einen übergreifenden Rahmen, der darauf abzielt, die bilaterale Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Handel und Investitionen, Finanzen und Energie zu stärken. 

Die EU ist ein wichtiger Handelspartner für und ein wichtiger Investor in Malaysia, dessen aufstrebende Volkswirtschaft der EU attraktive Handelsmöglichkeiten bietet. Der Austausch zwischen der EU und Malaysia entwickelt sich dynamisch: in 2022 hat Malaysia 26,6 Mrd. Euro in die EU exportiert (Anteil von 8,1 %, 4.-wichtigster Empfänger nach Singapur, China und USA) und 18,9 Mrd. Euro aus der EU importiert (Anteil von 7,0 %, 5.-wichtigster Lieferant nach China, Singapur, USA und Taiwan). Die EU ist mit 10,5 Mrd. Euro die 3.-bedeutendste Destination für Malaysias Auslandsdirektinvestitionen (Anteil von 8,1 %, hinter Singapur und Indonesien). Die Eu ist sogar die zweitgrößte Quelle an FDIs in Malaysia mit 25,2 Mrd. Euro und einem Anteil von 14,0% gleich nach Singapur. 

Sonstige Einfuhrabgaben

Auf die Mehrzahl der nach Malaysia importierten Produkte wird eine Sales Tax von 5 bzw. 10% eingehoben. Einige wenige Produkte, u.a. bestimmte Grundnahrungsmittel, sind vollständig von der Sales Tax ausgenommen. Die Service Tax für nach Malaysia ausgeführte Dienstleistungen beträgt einheitlich 6%.

Das Thema malaysische Sales and Service Tax (SST) wirft gelegentlich Fragen auf, allen voran, da diese Steuer erst im Jahr 2018 eingeführt wurde und die bis dahin gültige Mehrwertsteuer (Goods and Service Tax) ersetzte, die eventuell bald wieder angewendet werden soll. Das AußenwirtschaftsCenter Kuala Lumpur beantwortet gerne Ihre Fragen zur SST. 

Muster

Warenmuster ohne Handelswert sind zollbefreit. Ein Stempel mit dem Vermerk „Commercial Sample“ ist ausreichend.

Geschenksendungen - einschließlich Werbegeschenke - bedürfen keiner Genehmigung, unterliegen aber den normalen Zollsätzen. 

E-Commerce

Der De-minimis-Grenzwert Malaysias liegt bei 500 MYR, was ungefähr 100 Euro entspricht. Dieser Schwellenwert berücksichtigt sowohl den Wert der versendeten Waren als auch die damit verbundenen Versandkosten (CIF). Darüber fallen bestimmte Steuern und Abgaben an. Je nach Geschäftsmodell gelten verschiedene Vorschriften zur Besteuerung von e-Commerce-Aktivitäten. Idealerweise wählt man einen erfahrenen Fulfillment-Partner vor Ort, der sich um die zollrechtlichen und logistischen Aspekte kümmert - das AußenwirtschaftsCenter Kuala Lumpur schlägt gerne potentielle Fulfillment-Partner vor.

Paketversand

Postsendungen sind bis zu einem Höchstgewicht von 30 kg erlaubt und müssen von einer internationalen Paketkarte und einer in englischer Sprache ausgefertigten Zollinhaltserklärung begleitet sein.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Bei der Verpackung für die nach Malaysia bestimmte Ware ist das während des ganzen Jahres gleichbleibende feuchtheiße Klima zu berücksichtigen. Die Verpackung soll stabil sein.

Es bestehen keine Vorschriften für die Markierung von Packstücken, Ursprungsbezeichnung ist nur vorgeschrieben, wenn durch Etikettierung (Aufmachung) ein irreführender Eindruck über das Ursprungsland entsteht, sowie bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren.

Die einzelnen Kolli sollten möglichst keine Waren unterschiedlicher Zollpositionen enthalten. Nahrungsmittel sollten nicht weiß verpackt sein, sondern vorzugsweise rot, gelb oder blau, bzw. Kombinationen von rot, grün und blau, jedoch nicht einfärbig blau.

Selbst wenn man bei der Einfuhr kein Ursprungszeugnis beilegen muss, da es kein Präferenzzollabkommen zwischen der EU und Malaysia gibt, ist für Konsumgüter eine „Made in“-Kennzeichnung auf dem Etikett vorgeschrieben. Für Industriegüter ist es nicht verpflichtend, kann aber als Qualitätshinweis genutzt werden. 

Begleitpapiere

  • Transportdokument (Bill of Lading, Airway Bill)
  • Handelsrechnungen dreifach, ohne Beglaubigung, Angabe der Packstücke (Zahl, Art, Kollinummerierung), handelsübliche Beschreibung der Ware, Brutto- und Nettogewicht, Abgangsort und Ursprungsland
  • Ursprungszeugnisse: Sollten diese ausnahmsweise verlangt werden, genügt die von der jeweiligen Wirtschaftskammer beglaubigte Erklärung "We hereby declare that the country of origin of the goods is the Republic of Austria"
  • Versicherungsbescheinigung: Voraussetzung ist die Versicherung der Ware
  • Akkreditiv: wenn für das zugrundeliegende Exportgeschäft abgeschlossen 

Restriktionen

Gemäß Federal Government Gazette, Customs (Prohibition of Imports) Order 2012 vom 31.12.2012 – P.U. (A) 490 sind bestimmte Waren Beschränkungen unterworfen, u.a. bestimmte Arten von Reifen, Chemikalien und gewisse Holzarten. 

Alle Nahrungsmittel, Getränke und essbare Agrarprodukte, die entweder importiert oder in Malaysia produziert werden, unterliegen Richtlinien, die im Food Act 1983 und Food Regulation 1985 Malaysia zusammengefasst sind.

Für Fleisch, Fleischprodukte und Alkohol gelten strikte Importvorgaben, da ca. zwei Drittel der Bevölkerung Muslims sind. Das Department of Veterinary Services Malaysia (DVS) ist für die Erarbeitung und gesetzliche Einhaltung der Vorgaben sowie Ausstellung von Importgenehmigungen für Fleisch und Fleischprodukte sowie lebende Tiere zuständig. Das AußenwirtschaftsCenter Kuala Lumpur beratet Sie gerne näher dazu. 

Einige als strategisch geltende Branchen sind durch beschränkte Importlizenzen geschützt. Dazu gehören die Stahl-, Zement-, Automobil- und Automobilzulieferindustrie sowie Polyäthylen und Polypropylen.

Importgenehmigungen sind auch für gewisse andere Sektoren notwendig (elektrische Produkte, sanitäre Produkte, Diät- oder Veterinärprodukte), die nicht als geschützt bezeichnet sind.

Importkontingente werden selten gesetzt und dann nur für Reis, Fleisch, Obst und Gemüse. In extremen Fällen (bei gefrorenen Hühnern, Eiern, Milch oder Zucker) besteht ein Importverbot, wenn der Bedarf durch die heimische Produktion gedeckt ist.

Es gibt auch Produkte, für die aufgrund von Sicherheits- sowie religiösen und moralischen Gründen ein Importverbot besteht bzw. eine spezielle Genehmigung erforderlich ist.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Kuala Lumpur hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 17.10.2023