Kosovo: Recht, Steuern, Investitionen
Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich
Lesedauer: 3 Minuten
Beratung in Rechtsfragen
Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Laibach die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.
Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Arbeitsrecht und Entsendung
Von der Steuerpflicht sind in Kosovo sowohl „Residents" (natürliche Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Kosovo) als auch „Non-Residents" betroffen. Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn sich eine natürliche Person mindestens 183 Tage innerhalb eines Wirtschaftsjahres physisch in Kosovo aufhält. Wenn das ausländische Personal weniger als 183 Tage in Kosovo bleibt, wird dieses normalerweise unter ausländischem Vertrag angestellt, womit in Kosovo keine Steuerpflicht entsteht.
Das AußenwirtschaftsCenter Laibach steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Kosovo hat ein einfaches Steuersystem und relativ niedrige Steuersätze.
Derzeit gelten folgende Steuersätze:
- Mehrwertsteuer (8-18%): Der generelle Steuersatz beträgt 18%. Daneben gilt für einen umfangreichen Waren- und Dienstleistungskatalog ein ermäßigter Steuersatz von 8% (z.B. für Grundnahrungsmittel, Schulbücher, IT-Ausrüstung, aber auch Dienstleistungen wie die Wasser- und Stromversorgung).
- Progressive Einkommensteuer (0-10%)
- Körperschaftssteuer (10%)
- Immobiliensteuer
Derzeit gibt es in Kosovo nur eine verpflichtend zu leistende Sozialabgabe in Form einer Pensionsabgabe. Angestellte und Arbeitgeber zahlen je 5% des Monatsgehalts des Mitarbeiters in die Pensionsversicherung ein. Der Einkommensteuersatz beträgt bis zu 10 %.
Die Krankenversicherung ist hingegen eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers werden als Gehaltsbestandteile betrachtet und müssen voll versteuert werden.
Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Firmengründung und Investition
Die Registrierung von Firmen erfolgt in 30 kosovarischen Gemeinden in den sogenannten One-Stop-Shops und wird vom Handelsministerium durchgeführt. Mit dieser Registrierung wird eine statistische Datenbank geschaffen, die als Grundlage für das Steuersystem dient.
Zurzeit werden in Kosovo viele Unternehmen im öffentlichen Besitz privatisiert. Im Falle der Privatisierung wird das Firmeneigentum an das neue Unternehmen übertragen, während die Verbindlichkeiten beim alten Unternehmen verbleiben.
Das kosovarische Wirtschaftsrecht sieht je nach Intensität des Marktauftritts unterschiedlich starke Formen von Investitionen und Unternehmenskooperationen vor. Folgende Formen ausländischer Investitionen sind möglich:
- Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen
- Gründung einer Niederlassung
- Gründung eines Tochterunternehmens
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens zu 100%
Grundsätzlich können Österreicher:innen in Kosovo ein Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie Kosovar:innen gründen oder sich an diesem beteiligen.
Weitere Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Laibach.
Investitionsschutz
Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.
Vertretungsvergabe
Ein gesondertes Handelsvertretergesetz existiert in Kosovo nicht. Die rechtlichen Beziehungen mit Handelsvertretern sind in Kosovo mittels folgenden Gesetzen geregelt:
- Gesetz über Binnenhandel (LAW No.2004/18 on internation Trade)
- Gesetz über Unternehmensorganisation (LAW No. 06/L-016 on Business Organizations)
- Gesetz über Auslandsinvestitionen (LAW No. 04/L-220 on Foreign Investment).
In Kosovo gibt es derzeit noch keinen Verband bzw. kein Verzeichnis von selbständigen Handelsvertretern. In der Regel übernehmen Großhändler und Importeure die Vertretung ausländischer Geschäftspartner. Für die Vertriebspartnersuche eignen sich - neben der direkten Kontaktaufnahme mit Großhändlern und Importeuren - auch Inserate auf den wichtigsten Online-Jobportalen.
Ausführliche Fachinformationen für Ihre Marktbearbeitung in Kosovo erhalten Sie auf Anfrage beimStand: 08.03.2023