Blick auf die Corniche von Doha in West Bay, mit vielen modernen Wolkenkratzern, wolkenverhangener Himmel
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Katar: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 5 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Doha die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.

Arbeitsrecht und Entsendung

In Katar ist eine Montage im österreichischen Sinn aus arbeitsrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Ein Zuwiderhandeln kann hohe Geldstrafen mit sich ziehen. Es wird daher entweder ein Arbeitsvisum oder eine Arbeitskräfteüberlassung an das beauftragende Unternehmen notwendig, um die erforderliche Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Alternativ dazu kann ein Partnerunternehmen in Katar einbezogen werden.

Es wird entweder eine Kundschaft oder eine lokale Geschäftsverbindung benötigt, die als Sponsorin oder Sponsor für das Arbeitsvisum auftritt und damit die Arbeitsgenehmigung der Montagearbeitskraft ermöglicht. Diese beantragt das Work-Visum, welches bereits bei Einreise benötigt wird. Das Arbeitsvisum gilt zwei Monate und kann verlängert werden. Für reine Beaufsichtigung ohne manuelle Tätigkeit bzw. ohne Tätigkeit auf einer Baustelle (z. B. nur beratende Funktion, Aufsicht bzw. Inbetriebnahme der Maschine bei der Kundschaft) können BusinessVisa (on arrival, ohne Sponsoring) verwendet werden. Bei echten Montagearbeitskräften ist ein Arbeitsvisum vorab über die katarische Sponsorin oder den katarischen Sponsor und ein Ansuchen über die Sponsorin oder den Sponsor, dem Innenministerium und der Botschaft von Katar in Wien notwendig. Es geht darum, ob ein gewisses Verletzungsrisiko bei den Tätigkeiten der entsandten Arbeitskräfte besteht. Wenn es sich nur um Beaufsichtigung, Beratung bzw. um keine manuellen Tätigkeiten handelt, ist üblicherweise ein Business Visum ausreichend.

Steuerliche Rahmenbedingungen 

Derzeit ist die Einführung einer Mehrwertsteuer in Höhe von 5% geplant. Nach mehrmaliger Verschiebung der Einführung der Mehrwertsteuer, ist diese nun für das Jahr 2025 geplant.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. 

Firmengründung und Investition 

Für ausländische Firmen eignen sich in Katar grundsätzlich zwei verschiedene Gesellschaftsformen: 

Die Zweigniederlassung (Branch Office) dient in der Regel dazu, größere Projekte in Katar abzuwickeln (über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten). Eine Zweigniederlassung kann zu 100 Prozent im Besitz der ausländischen Firma sein, kann beispielsweise Arbeitsvisa und Aufenthaltstitel beantragen und darf nur im Rahmen des bereits akquirierten Projekts arbeiten. 

Die WLL (with limited liability) ist vergleichbar mit der GmbH und enthält auch sehr ähnliche Regelungen wie in Österreich. Wichtig ist, dass die Mehrheit des Eigentums bei katarischen natürlichen oder juristischen Personen liegen muss; die ausländische Firma darf – außer bei Genehmigung von Ausnahmen - maximal 49 Prozent besitzen. 

Der zeitliche Rahmen der Firmengründung geht von zwei Monaten aufwärts. Wenn Fehler in der Registrierung passieren, kann sich die Dauer durchaus auch einmal um ein halbes Jahr erhöhen. Die Kosten der Firmengründung liegen bei rund 7.000 bis zu 15.000 Euro, abhängig davon, welche Art der Firma eröffnet wird und welches Verhältnis zum Sponsor besteht. 

Bei ausländischen Unternehmen werden Steuern erhoben, unabhängig davon, ob sie durch eine Niederlassung in Katar tätig werden oder ein Joint Venture mit einem katarischen Unternehmen eingegangen sind. Bei einer Gesellschaft mit aus- und inländischen Gesellschaftern werden Steuern nur auf den Gewinnanteil fällig, der den ausländischen Gesellschaftern zuzuordnen ist. Die Besteuerung richtet sich also nicht nach der (formellen) Verteilung der Gesellschaftsanteile, sondern nach der Verteilung des Gewinns.

Weitere Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Doha.

Investitionsschutz

Österreich hat im Laufe der Zeit über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, um österreichische Unternehmen, die im Ausland investieren, vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung zu schützen. Insbesondere für kleine Betriebe, die den Schritt ins Ausland wagen, sind diese Abkommen von großer Bedeutung: Sie erhöhen die Rechtssicherheit für im Ausland investierende Unternehmen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen. 

Vertretungsvergabe

Es kann wirtschaftlich sinnvoll sein, einen Handelsvertreter zu bestellen. Der lokale Vertreter verfügt zumeist über genaue Marktkenntnis zur besten Platzierung des Produkts, hat einen Überblick über das Preisgefüge, verfügt über Geschäftskontakte zu potenziellen Abnehmern und hat Zugang zu Informationen über private und/oder öffentliche Ausschreibungen von "procurement departments" (Einkauf). Er ist als ständiger Ansprechpartner vor Ort und kann Wege für Angebote und Quotierungen erheblich verkürzen. In wenigen Bereichen ist die Bestellung eines Handelsvertreters zwingend. Dies trifft insbesondere auf Regierungsstellen und andere Verwaltungsbehörden – mit Ausnahme des Militärs – zu. Dort ist es zumeist erforderlich, dass insbesondere technische Produkte zuvor angemeldet und genehmigt sein müssen.

Für die Wirksamkeit der Bestellung eines Handelsvertreters bedarf es der Schriftform des Vertrages und die Eintragung ins Handelsvertreter-Register in Katar (die Nichteintragung führt nicht zur Nichtigkeit des Vertrages, sondern nur zur Undurchsetzbarkeit bestimmter Rechte des „Commercial Agent Laws“). Handelsvertreter kann nur ein Katarer oder eine Gesellschaft, deren wirtschaftlich Berechtigte ausschließlich katarische Staatsbürger sind, sein. Die Bestellung kann befristet oder unbefristet und sowohl exklusiv als auch normal erfolgen. Die Bestellung für ein einzelnes Projekt ist ebenfalls zulässig.

Der Abschluss eines Vertretungs- oder Distributionsvertrages ist erst nach genauer Prüfung des Partners zweckmäßig, da eine nicht einvernehmliche Vertragskündigung schwierig und mit hohen Kosten verbunden ist. Obwohl durch eine Gesetzesänderung der Abschluss eines zeitlich begrenzten Vertrages anerkannt wird, gestaltet sich die Beendigung eines solchen Vertretungs- oder Vertriebsverhältnisses schwierig.

Unternehmen, die eine intensive Marktbearbeitung anstreben, gründen entweder eine Repräsentanz oder eine eigene Gesellschaft. Es empfiehlt sich, vor jeder Vertriebsentscheidung zwecks Erstberatung mit dem AußenwirtschaftsCenter Doha Kontakt aufzunehmen.

Stand: 04.06.2024