Luftaufnahme von Dublin mit Blick auf den Hafen und moderne Gebäude, im Hintergrund sieht man das Meer und Wolken am Himmel
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Irland: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 5 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Dublin die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung 

Bei der Entsendung von Mitarbeiter:innen nach Irland sind einige Fallstricke zu beachten. Neben der Registrierung des entsendeten Personals bei der Workplace Relations Commission (WRC) sind Mindestlöhne, Arbeitszeiten und die besonders strengen Health & Saftey Bestimmungen einzuhalten. Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit bis zu 50.000 EUR pönalisiert. Überprüfungen durch die zuständigen Behörden finden regelmässig statt. 

Eine irische Besonderheit ist, dass bei Entsendungen von über 60 Tagen der Entsendeprozess bürokratischer wird. Ideal werden Montagen aus diesem Grund auf maximal 2 Monate geplant. Bei Einsätzen über 60 Tagen müssen sich Unternehmen (a) lohnsteuerrechtlich registrieren und (b) Ausnahmegenehmigungen im Hinblick auf die irischen Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuerabgabe für die entsandten Mitarbeitenden beantragen. Alle Abgaben sind abzuführen, werden danach aber auf Antrag erstattet. Die Einkommenssteuerpflicht von Mitarbeitenden entsteht, sobald diese mehr als 183 Tage im Jahr in Irland tätig sind.

Erfahrungsgemäß gibt es bei Löhnen von aus Österreich entsandten Mitarbeiter keinen bzw. wenig Anpassungsbedarf nach oben, da die österreichischen Löhne in Kombination mit der gesetzlichen Entsendezulage meist über den irischen Löhnen liegen. Die Löhne für Facharbeiter liegen in Irland regelmäßig zwischen 20-25 Euro/Stunde. Es gibt nur drei Sectoral Employment Orders (SEO), die mit den österreichischen Kollektivverträgen vergleichbar sind.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Irland hat mit 12,5% einen sehr attraktiven Körperschaftsteuersatz, welcher aber in absehbarer Zeit für multinationale Unternehmen auf 15% angehoben wird. Unter gewissen Voraussetzungen (Knowledge Development Box) kann der 12,5% Satz OECD-konform noch halbiert werden. Für Einkommen aus Investitionen und Vermietung („non-trading income“) beträgt der Steuersatz 25%. Eine Gewerbesteuer wird nicht eingehoben.

Unternehmen, die in der Republik Irland ansässig sind, unterliegen mit ihren weltweiten, von dem in Irland ansässigen Unternehmensteil erzielten Gewinnen der irischen Körperschaftsteuer. Unternehmen, die nicht in der Republik Irland ansässig sind, aber mittels Betriebsstätten oder Agencies tätig sind, unterliegen der irischen Körperschaftssteuer nur mit den Gewinnen, die aus dieser Geschäftstätigkeit stammen.

Unternehmen, welche temporär in Irland tätig werden, zum Beispiel im Rahmen von Montagen, Installationen, Bauausführungen, etc. müssen sich unbedingt vorab zum Thema der Relevant Contract Tax (RCT) informieren. Diese Steuer wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass alle in der Bauindustrie (ACHTUNG: gilt auch für die Installation von Maschinen & Anlagen) tätigen Unternehmen und Personen für die relevanten irischen Steuern korrekt registriert waren und keine Arbeiten ohne Steuer erbracht wurden. Sollte die Montage (auch wenn es sich um keine Bauarbeiten per se handelt) im Rahmen des RCT angemeldet werden, muss das ausführende österreichische Unternehmen unbedingt VORAB eine Mehrwertsteuernummer beantragen. Sollte dieser Punkt ungeklärt bleiben, behält im schlechtesten Fall der Auftraggeber 35% RCT ein, welche nicht mehr erstattet wird. Da österreichische Unternehmen oft als Subunternehmer auftreten bzw. selber mit Subunternehmen arbeiten, empfiehlt sich hier eine sehr genaue Prüfung. 

Binnenmarkt

Aus steuerlicher Sicht sind bei Handelsgeschäften innerhalb der EU die Bestimmungen zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie für verbrauchsteuerpflichtige Produkte zu beachten.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. 

Firmengründung und Investition

Irland bietet ein sehr investitionsfreundliches Klima. Firmengründungen sind vergleichsweise rasch, unbürokratisch und mit verhältnismäßig niedrigem Kostenaufwand möglich. Ausländische Gründer:innen können sich grundsätzlich sämtlicher Unternehmensformen bedienen, wählen in der Regel aber die Private Limited Company (Ltd.), da 

  • die Gründungskosten niedrig sind,
  • bei der Gründung nur geringe Formerfordernisse einzuhalten sind,
  • die Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist und
  • die Haftung der Gesellschafter auf ihre Geschäftsanteile beschränkt ist. 

Es empfiehlt sich, eine Anwaltskanzlei mit der Gründung der Firma zu beauftragen, die alle erforderlichen Dokumente verfasst und beim Company Registration Office (CRO, Firmenregister) einreicht. Die Registrierung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Innerhalb einer kurzen Frist (rund zwei Wochen) wird ein Certificate of Incorporation (Registrierungsbescheinigung) ausgestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gesellschaft konstituiert. 

Die Kosten für die Gründung einer Limited Company belaufen sich unter Einberechnung der üblichen Anwaltskosten in etwa auf 2.500 bis 3.500 Euro.

Zahlreiche ausländische Unternehmen wickeln ihre Geschäfte in der Republik Irland über Betriebsstätten („Branches“) ab. Diese Betriebsform wird nicht als rechtlich unabhängig, sondern als zum Mutterunternehmen gehörig angesehen und besitzt daher keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Die irische Betriebsstätte unterliegt nur mit dem in Irland erzielten Einkommen der irischen Körperschaftssteuer. Ob und in welcher Weise dieses Einkommen beziehungsweise Verluste im Mutterland besteuert und anerkannt werden, richtet sich nach den österreichischen Steuergesetzen sowie dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und Österreich.

Abhängig von der Gewinnerwartung des Geschäftes in Irland kann die Entscheidung für eine Betriebsstätte die steuerlich günstigere Variante sein. Die meisten ausländischen Unternehmen entscheiden sich jedoch für die Gründung einer Tochtergesellschaft. Steuerliche und Haftungsgründe sprechen oft dafür. Da derartige Entscheidungen von vielfältigen steuerlichen Aspekten abhängen, sollte dazu eine Steuerberatungskanzlei hinzugezogen werden. 

Investitionen durch ausländische Staatsangehörige sind liberalisiert. Dies gilt auch für Beteiligungen an bereits bestehenden irischen Unternehmen und Firmenübernahmen. 

Vertretungsvergabe

Irland hat die EU Richtlinie zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (86/653/EWG) mit wenigen Modifikationen in nationales Recht übernommen („European Communities (Commercial Agents) Regulations 1994“). Damit wurden u.a. erstmalig Kündigungsfristen und Abfertigungsansprüche des Handelsvertreters im irischen Recht eingeführt.

Achten Sie darauf die irische Domain Ihrer Website selbst zu reservieren und diese nicht dem irischen Vertreter zu überantworten. Sollte die Domain von Ihrem ausländischen Partner reserviert worden sein, könnte Sie das bei Auflösung der Geschäftsbeziehung vor große Probleme (bis hin zum Verlust der .ie Domain) stellen.

Irische Vertriebsfirmen decken in der Regel das gesamte Gebiet der Republik Irland ab. Vielfach wird, v.a. bei größeren Firmen, auch Nordirland von der Republik aus mitbetreut. Trotzdem kann es Sinn machen, mehrere Vertreter mit unterschiedlicher räumlicher Zuständigkeit einzusetzen. Dies gilt v.a. für technische Produkte, wo etwa rasche Verfügbarkeit von entsprechend geschulten Mitarbeitern eine Rolle spielt. Der Vertreter als Einzelperson, der auf Provisionsbasis den Markt bearbeitet, ist in Irland nicht sehr häufig anzutreffen. Der Regelfall besteht eher darin, dass kleinere Unternehmen, die bereits Komplementärprodukte vertreiben, als Vertreter für neue Produkte in Frage kommen.

Stand: 25.10.2023