Blick auf den Hauptplatz von Buenos Aires, Plaza de Mayo, und den Nationalkongress von Argentinien.
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Argentinien: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 4 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind. 

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Buenos Aires die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung 

Für alle Personen im Angestelltenverhältnis gelten als Maximalarbeitszeiten täglich 8 Stunden und wöchentlich 48 Stunden. Dabei handelt es sich um Höchstgrenzen, geringere tägliche oder wöchentliche Arbeitszeiten sind zulässig. In den meisten Branchen gilt der jeweilige gewerkschaftlich verhandelte Kollektivvertrag, der in vielen Fällen eine Beschränkung der Arbeitszeit, z.B. auf 40 Wochenstunden, sowie die Konditionen für Überstunden und andere Arbeitsbedingungen vorsieht.

In vielen Industriezweigen gelten je nach Tarifverhandlungen mit den entsprechenden Gewerkschaften unterschiedliche Beträge für definierte Berufe. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerabgaben auf Bezüge von Mitarbeitern (gerechnet vom Bruttomonatslohn) errechnen sich derzeit wie folgt: Arbeitgeber rund 27,5%, Arbeitnehmer rund 17 % Abgaben und zwischen 9 und 35 % Lohnsteuer.

Für Österreicher:innen ist kein Visum vorgeschrieben. Ein sichtvermerkfreier Aufenthalt von 90 Tagen mit Verlängerungsmöglichkeiten für weitere 90 Tage ist möglich. Der Reisepass muss auf jeden Fall bis zur Ausreise gültig sein, sollte nach Empfehlung jedoch noch mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein. Die Vorlage eines Rückflugtickets kann von den Fluggesellschaften verlangt werden.

Jedoch ist für jeden Arbeitsaufenthalt ein entsprechendes Visum notwendig. Das Arbeitsvisum wird beim Konsulat der Republik Argentinien in Österreich vor Einreise beantragt.

Im Jahr 2022 hat Argentinien den Aufenthaltstitel für „Digitale Nomaden“ eingeführt. Dadurch können sich Ausländer:innen, die digitale Dienstleistungen für das Ausland tätigen und vorübergehend in Argentinien wohnen, registrieren. Die Aufenthaltsdauer ist zeitlich begrenzt auf 6 Monate und kann nur einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Das argentinische Steuersystem ist komplex und vielschichtig, da verschiedene Steuern auf unterschiedlichen Regierungsebenen erhoben werden. Die Bundesregierung ist für die Erhebung der Einkommenssteuer, der Mehrwertsteuer, der Zölle und für andere Steuern zuständig. Die Provinzregierungen erheben ebenfalls Steuern, z.B. Verkaufs- und Stempelsteuern.

Die Einkommensteuer ist progressiv, wobei die Steuersätze je nach Höhe des Einkommens zwischen 5 % und 35 % liegen. Die Mehrwertsteuer (IVA) ist eine allgemeine Steuer auf Waren und Dienstleistungen mit einem Standardsatz von 21 %. Es gibt auch ermäßigte Sätze von 10,5 % und 0 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Kapitalerträge für Argentinier unterliegen einer Steuer von 15%.

Die Körperschaftssteuer für in Argentinien ansässige Unternehmen ist ebenfalls progressiv und rangiert in drei Stufen in Höhen von 25/30/35%.

Des Weiteren gibt es in Argentinien eine Quellensteuer für Zahlungen ins Ausland. Dividenden ins Ausland unterliegen einer Rate von 7%, Zinszahlungen 35% (reduziert auf 15% unter bestimmten Voraussetzungen) und Lizenzzahlungen zwischen 17% und 31%. Technische und Beratungsdienstleistungen unterliegen einer effektiven Quellensteuer von 21%. Die geleistete Quellensteuer ist von der für Argentinier:innen zu leistenden Einkommens- oder Körperschaftssteuer abzuziehen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. 

Firmengründung und Investition 

Trotz nicht immer einfacher Rahmenbedingungen kann Argentinien ein interessanter Standort für Investitionen sein, wie knapp 35 erfolgreich vor Ort tätige österreichische Produktions- und Vertriebsniederlassungen beweisen. 

Ausländische Unternehmen können in Argentinien eine eingetragene Zweigniederlassung oder eine Tochterfirma in einer der vom Gesetz vorgesehenen Gesellschaftsformen gründen. Ob man sich bei einer Investition für eine Zweigniederlassung oder für eine andere Gesellschaftsform entscheidet, hängt von den geplanten Aktivitäten im Land ab. Ab einem gewissen geschäftlichen Umfang ist jedoch immer eine der juristischen Rechtsformen für Tochterfirmen vorzuziehen, da ansonsten das Mutterhaus für die Verbindlichkeiten einer Zweigniederlassung voll haftet. Bei der Festlegung der Gesellschaftsform eines Tochterunternehmens in Argentinien ist zu beachten, dass sich das argentinische Gesellschaftsrecht vom österreichischen merklich unterscheidet und den einzelnen Unternehmensformen unterschiedliche Konzepte zugrunde liegen. Die in Argentinien mit größtem Abstand häufigste Gesellschaftsform ist die Aktiengesellschaft (S.A. Sociedad Anónima), gefolgt von der GmbH (S.R.L. Sociedad de Responsabilidad Limitada). Die anderen Rechtsformen sind, aus verschiedensten Gründen, viel seltener anzutreffen.

Im argentinischen Gesetz sind die nachstehenden Gesellschaftsformen vorgesehen:

  • Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima - S.A.)
  • Vereinfachte Aktiengesellschaft (Sociedad por Acciones Simplificada – S.A.S.)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada - S.R.L.)
  • Offene Handelsgesellschaft (Sociedad Colectiva)
  • Kommanditgesellschaft (Sociedad en Comandita Simple)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (Sociedad en Comandita por Acciones)
  • Gesellschaft von Kapital und Arbeitsleistung (Sociedad de Capital e Industria)
  • Stille Gesellschaft oder Gelegenheitsgesellschaft (Sociedad Accidental o en Participación).

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen

Vertretungsvergabe 

Gleich wie in anderen Fernmärkten setzt auch in Argentinien der Markteintritt sowie die langfristig erfolgreiche Marktbearbeitung erfahrungsgemäß die Ernennung einer klassischen Vertretungsfirma voraus. Dies insbesondere bei Geschäften mit Behörden, Verbänden bzw. anderen öffentlichen und semi-öffentlichen Organisationen, Produktneuheiten, technischen Produkten sowie allgemein Produkten, die durch einen höheren Anschaffungspreis einen entsprechend größeren Erklärungsbedarf haben.

Die Bestellung eines Vertreters, der in der Regel auf Provisionsbasis arbeitet, ist für den argentinischen Markt fast durchwegs unerlässlich, da er die örtlichen Gepflogenheiten kennt und den besonders wichtigen persönlichen Kontakt zu den Kund:innen pflegt. Auch die effiziente Beobachtung des Marktes, das rechtzeitige Auffinden von Geschäftsmöglichkeiten, etc. wird am besten von einem Vertreter bewerkstelligt, der ständig in der Branche tätig ist und das Geschehen verfolgt.

Stand: 03.06.2024