Verpackungen
Infopoint der Nachhaltigkeitsagenda für Getränkeverpackungen
Lesedauer: 5 Minuten
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Fragen und Antworten
Was sind Verpackungen?
Als Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung gelten Becher, Dosen, Flaschen, Kartons, Kisten, Paletten, Säcke, Schrumpffolien, Tassen, Tragetaschen, Tuben, Wickelfolien…
Eine Beispielliste für Verpackungen und Nicht-Verpackungen findet sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus.
Was unterscheidet Haushaltsverpackungen und gewerbliche Verpackungen?
Als Haushaltsverpackungen gelten Verpackungen mit einer Fläche bis einschließlich 1,5 m², Hohlkörper mit einem Nennvolumen bis einschließlich 5 Liter oder expandiertes Polystyrol (wie etwa Styropor) bis einschließlich 0,15 kg. Darunter fallen auch Serviceverpackungen – etwa Tragetaschen, Knotenbeutel und Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton. Für Haushaltsverpackungen muss ein Sammel- und Verwertungssystem in Anspruch genommen werden.
Zu gewerblichen Verpackungen gehören jene, die diese Größen überschreiten oder üblicherweise in keinem privaten Haushalt anfallen, außerdem Transportverpackungen aus Pappe und Karton. Für diese Verpackungen fallen (meist erheblich günstigere) gewerbliche Tarife an.
Wozu dient die Abfallvermeidungsförderung der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen?
Die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen fördern jedes Jahr umsetzungsorientierte und praktische Maßnahmen zur Abfallvermeidung im Ausmaß von einem halben Prozent der Erlöse, die durch die Entpflichtung von Verpackungen eingenommen wurden. Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch VKS, wobei eine unabhängige Fachjury die Projektbewertung vornimmt und die besten Projekte auswählt.
Welche innovativen Zugänge gewählt werden, ist sehr offen gehalten. Um die Realisierung zu erleichtern, sind sowohl Einreichung als auch Förderabwicklung (im besonderen Maße bei Kleinprojekten) recht einfach zu bewerkstelligen.
Bei Großprojekten können bis zu fünf Projektpartner einreichen, in Summe stehen den Projektpartnern maximal 100.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Kleinprojekte (maximal 10.000 Euro) und Sachkostenprojekte (maximal 30.000 Euro) können nur von einem einzelnen Förderwerber beantragt werden.
Welche Schwerpunkte gibt es für die Förderung?
Beispiele für Hauptschwerpunkte sind:
- Betriebliche Abfallvermeidung
- Vermeidung von Lebensmittelabfällen
- Abfallarmes Bauen
- Abfallvermeidung durch (Produkt-)Dienstleistungen zur Verlängerung der Produktlebensdauer und / oder effizienteren Produktnutzung
- Abfallvermeidung durch Produktdesign
- Abfallvermeidung in der Ausbildung
Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die genannten Schwerpunkte.
Wer kann Förderungen beantragen?
Damit ein möglichst breites Spektrum an eingebrachten Projekten auch realisiert werden kann, gibt es bezüglich Teilnehmer eine Staffelung der maximalen Förderquoten, bezogen auf die anerkannten Gesamt-Projektkosten:
- 30 Prozent für Großunternehmen
- 70 Prozent für Klein-und Mittelbetriebe sowie kommunale Einrichtungen
100 Prozent für Vereine, Bildungs-und Gesundheitseinrichtungen, NGOs, NPOs, Forschungseinrichtungen und Universitäten oder Fachhochschulen.
Bilder und Grafiken
Haushalts- und gewerbliche Verpackungen
Grafik zeigt die Einteilung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz
Aufgabe der Verpackungskoordinierungsstelle
Die Aufgabe der Verpackungskoordinierungsstelle ist die Koordination und Kontrolle, damit das komplexe Zusammenspiel der Sammel- und Verwertungssysteme mit den Systemteilnehmern, den Konsument*innen und Kommunen in einem fairen Umfeld abläuft, kontinuierlich optimiert wird und für alle Beteiligten leistbar bleibt.
Abfallvermeidungsförderung
Die Abfallvermeidungsförderung der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen hilft bei der Realisierung innovativer Projektideen zur Vermeidung von Abfällen im kleinen wie im großen Maßstab. Dafür werden mindestens 0,5 Prozent der jährlich für die Entpflichtung eingenommenen Entgelte zur Verfügung gestellt.
Glossar
Verpackungsverordnung
Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen legt eine Rücknahmeverpflichtung von Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen fest – das heißt, die Verpackungen sind entweder wiederzuverwenden oder zu verwerten.
Mit der Rücknahme und Verwertung von gewerblichen Verpackungen können Abpacker und Vertreiber ein flächendeckendes Sammel- und Verwertungssystem beauftragen, bei Haushaltsverpackungen ist dies verpflichtend.
Die Verpackungsverordnung bringt klare, nachvollziehbare Regeln, wenn man sich mit ihrem Vokabular vertraut gemacht hat. Nun folgt die Erklärung einiger wichtiger Begriffe in alphabetischer Reihenfolge.
Entpflichtung
Die betroffenen Unternehmen können Verpackungen bei einem oder bei mehreren Sammel- und Verwertungssystemen entpflichten. Das heißt, sie übertragen die Verpflichtungen zur Rücknahme, Verwertung und Meldung auf einen bestimmten Dienstleister. Diese Aufgabe kann (nach einem klaren, nachvollziehbaren Aufteilungsschlüssel) auch auf mehrere Sammel- und Verwertungssysteme übertragen werden.
Inverkehrsetzer
Wer in Österreich verpackte Ware in Verkehr setzt, gilt als Inverkehrsetzer und ist verantwortlich für die Sammlung und Verwertung von Verpackungen. Auch muss er die nachfolgende Vertriebsstufe oder den Letztverbraucher über sein diesbezügliches Vorgehen informieren. Der Inverkehrsetzer kann sich entpflichten, indem er diese Aufgabe gegen Entgelt an ein Sammel- und Verwertungssystem überträgt.
Lizenzierung
Als lizenziert gelten alle Verpackungen, für die bereits eine Gebühr für die Entsorgungskosten der Verpackungen entrichtet wurde. Das trifft auf alle Verpackungen von Waren zu, die von österreichischen Lieferanten bezogen wurden.
Verpackungen von Waren, die aus dem Ausland zugekauft werden, sind nur dann lizenziert, wenn die ausländischen Lieferanten eine freiwillige Lizenzierung nachweisen können.
Der Handel ist also nur bei selbst importierten Verpackungen für die Entpflichtung verantwortlich, sofern nicht ausländische Lieferanten an einem Sammelsystem in Österreich teilnehmen.
Primärverpflichtete
Als Primärverpflichtete gelten laut Verpackungsverordnung alle Unternehmer, die in Österreich Verpackungen in Verkehr setzen – also Hersteller, Importeure, Abpacker und Vertreiber von Verpackungen, und ebenso der Versandhandel aus dem Ausland zu österreichischen Letztverbrauchern.
Die von ihnen in Umlauf gebrachten Haushaltsverpackungen sind nachweislich zu einem bestimmten Prozentsatz in die stoffliche Verwertung einzubringen. Dafür müssen die Primärverpflichteten Sammel- und Verwertungssysteme beauftragen.
Sammel- und Verwertungssysteme
Sammel- und Verwertungssysteme sorgen dafür, dass Verpackungsabfälle (wie Papier, Metall, Glas oder Kunststoff) möglichst effizient und umweltschonend zu neuen Rohstoffen werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die getrennte Sammlung von Alt- und Wertstoffen.
Diese Leistungen werden von den Produzenten durch sogenannte Lizenzentgelte abgegolten.
Verpackungskoordinierungsstelle (VKS)
Die Verpackungskoordinierungsstelle VKS wurde als ein Tochterunternehmen des Umweltbundesamtes (UBA) eingerichtet; die Kosten werden durch die Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen getragen. Notwendig geworden war die Gründung der VKS aufgrund der auf EU-Ebene festgeschriebenen Marktöffnung rund um die getrennte Sammlung von Haushaltsverpackungen.
Die Aufgabe der VKS liegt darin, für fairen Wettbewerb zwischen den am Markt teilnehmenden Sammel- und Verwertungssystemen für Verpackungen zu sorgen.
Außerdem soll die hohe Qualität der Entsorgung und Aufbereitung in Österreich gewährleistet bleiben – unter anderem durch Stichproben unabhängiger Wirtschaftsprüfer im Auftrag der VKS. Dabei wird kontrolliert, ob die von den Systemteilnehmern berechneten Packmengen plausibel sind und eine korrekte Entsorgung gemäß Verpackungsverordnung erfolgt.
Weitere Informationen
- Informationen zur Verpackungsverordnung:
- Informationen der Verpackungskoordinierungsstelle (VKS):
- Übersicht der verfügbaren Sammel- und Verwertungssysteme in Österreich
- Relevante gesetzliche Bestimmungen im Rahmen des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) wie Verpackungsverordnung et al.
- Abfallvermeidungsförderung der VKS – Infos und Einreichungsunterlagen
- Beispielliste für Verpackungen und Nicht-Verpackungen
Checkpoint
Überprüfen Sie Ihr Wissen zu Verpackungen:
- Welche Art von Verpackungen gehört nicht zu den Haushaltsverpackungen, sondern zu den gewerblichen Verpackungen?
- Wo kann Ihr Betrieb um eine Förderung für ein richtungsweisendes Projekt zur Abfallvermeidung ansuchen?
- Was bedeutet es, wenn Unternehmen ihre Verpackungen bei Sammel- oder Verwertungssystemen entpflichten?