Personen in Businesskleidung stehen vor einem Gebäude mit EU-Flagge im Schatten, eine Person fotografiert dabei die Flagge
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EURES-Zulassungsstelle Österreich

Registrieren und Vorteile des Netzwerkes für berufliche Mobilität nutzen

Lesedauer: 7 Minuten

13.09.2024

EURES ist das größte Netzwerk zur Förderung der beruflichen Mobilität zwischen Österreich und anderen europäischen Staaten.

Neben öffentlichen Arbeitsverwaltungen können auch private Arbeitsvermittlungen oder Unternehmen, die Unterstützungsleistungen an Arbeitnehmer oder Arbeitgeber anbieten, nunmehr Teil des EURES-Netzwerks sein. 

Haben Sie Interesse an EURES, aber wissen nicht, ob Sie Teil des EURES-Netzwerks werden können? 

Folgende Fragen können Ihnen bei Ihrer Entscheidung weiterhelfen: 

  • Sind Sie als Arbeitsvermittlung tätig oder bieten sie Relocation Services für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber an?
  • Möchten Sie nach passenden Arbeitskräften suchen und ihre offenen Stellen auf eine unionsweit aktive Plattform hochladen?
  • Möchten Sie sich gerne mit anderen Arbeitsvermittlungen unionsweit austauschen?
  • Möchten Sie mehr über EU-Förderprogramme zur Unterstützung von europäischer Arbeitsmarktmobilität lernen?
  • Möchten Sie an Jobmessen teilnehmen, die von EURES-Koordinierungsstellen organisiert werden?

Wenn Sie einige Fragen mit Ja beantworten konnten, dann ist eine Teilnahme am EURES-Netzwerk genau das Richtige für Sie.

Über das EURES-Netzwerk


Vorteile: EURES als Ihr Türöffner zu europäischen Arbeitsmärkten 

  • Nutzen Sie Recruiting-Möglichkeiten bei EURES-Veranstaltungen
    Messen, Konferenzen und Matching-Events - z.B. European (Online) Job Days - können genutzt werden für Informations- und Rekrutierungsaktivitäten.
  • Knüpfen Sie europaweit Kontakte im EURES-Netzwerk
    Das EURES-Netzwerk bietet Ihnen die Chance, sich mit anderen EURES-Mitgliedern & EURES-Partnern auszutauschen und zu kooperieren.
  • Profitieren Sie von EU-Trainingsprogrammen & EU-Förderprogrammen
    EURES bietet Aus- und Weiterbildungen für das eigene Personal (z.B. zu EURES-BeraterInnen) und Unterstützungen für die transnationale oder grenzüberschreitende Mobilität (z.B. EURES-EaSI).
  • Nutzen Sie die Vorteile des EURES-Portals
    Die gemeinsame EU-weite Plattform veröffentlicht alle Stellen- und Bewerberangebote aus dem Netzwerk; zusätzlich gibt es zahlreiche Informationen zum EU Arbeitsmarkt.
  • Auszeichnung durch die EURES-Marke
    Das EURES-Logo steht für Qualität in der Arbeitsmarktmobilität

Als EURES-Mitglied oder -Partner können Einrichtungen zugelassen werden, die gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 bis 4 Arbeitsmarktförderungsgesetz („AMFG“) die Tätigkeit der Arbeitsvermittlung ausüben ODER Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gemäß Art. 12 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 589/2016 erbringen.

Unter Einrichtungen, die gemäß § 4 Abs 1. Z 2 bis 4 AMFG die Tätigkeit der Arbeitsvermittlung ausüben, fallen:

  • Gesetzliche Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen,
  • Gemeinnützige Einrichtungen,
  • Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Arbeitsvermittler oder, soweit ausschließlich Führungskräfte vermittelt werden, der Unternehmensberater einschließlich Unternehmensorganisatoren

Unter Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gemäß Art. 12 lit. c Verordnung (EU) Nr. 589/2016 versteht man folgende Leistungen:


Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer 

Darunter fällt vor allem die Beratung von Arbeitnehmern über ihre individuelle Beschäftigungsmöglichkeiten, z.B.:  

Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen im Beschäftigungsland, Unterstützung und Beratung betreffend Lebens- und Arbeitsbedingungen in Österreich, Informationen zu Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerzahlungen und anwendbaren Verwaltungsvorschriften, Informationen über nationale Regelungen betreffend Ausbildungs -und Praktikumsstellen, Zugang zu (Fort-) Bildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsbedingungen für Grenzgänger, allgemeine Informationen über Unterstützung nach der Rekrutierung, Unterstützung beim Abfassen von Stellengesuchen und Lebensläufen anhand vereinheitlichter, technischer Standards (Art 17 (8) und Artikel 19 (6) Verordnung (EU) Nr. 589/2016), Hilfe beim Hochladen von Stellengesuchen und Lebensläufen auf das EURES-Portal, Prüfung eventueller Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb der Europäischen Union, Weitervermittlung an andere EURES- Mitglieder/Partner, anderweitige Unterstützungsleistungen an Arbeitnehmer


Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber

Zu diesen gehört vor allem die Beratung über Rekrutierungsmöglichkeiten in der Europäischen Union, z.B.:

Informationen über Vorschriften bzgl. Rekrutierung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, Abfassen von Stellenangeboten unter Einhaltung von technischen Standards (Artikel 17 (8) und Artikel 19 (6) Verordnung (EU) Nr. 589/2016) und weitere Unterstützungsleistungen beim Rekrutierungsprozess


Unterstützung nach der Rekrutierung 

Hierzu gehört die Bereitstellung von allgemeinen Informationen zur Unterstützung nach der Rekrutierung, wie z.B.:

Schulungen in interkultureller Kommunikation, Sprachkursen, Integrationshilfen, einschließlich Informationen bezüglich Beschäftigungsmöglichkeiten für Familienangehörige des Arbeitnehmers. Unter letzteres fällt auch die Kontaktangabe von Einrichtungen, die Unterstützungsleistungen für den Zeitraum nach der Rekrutierung anbieten.


Informationen zu Steuern, arbeitsvertraglichen Fragen, Pensionsansprüchen, Krankenversicherung, soziale Sicherheit und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

Hierfür ist es ausreichend, wenn Anfragen zu den genannten Themen an die zuständigen nationalen bzw. an andere geeignete Stellen weitergeleitet werden. 


Unterstützungsleistungen in Grenzregionen

Bei Beteiligungen an grenzüberschreitenden Partnerschaften kann eine solche Unterstützungsleistung in der Bereitstellung von Informationen über die Lage von Grenzgängern, wie auch betreffend Vermittlungs- und Rekrutierungsleistungen bereitgestellt werden. Dazu gehören vor allem Leistungen, die mehrsprachig erbracht werden. Zu beachten ist, dass all diese Leistungen an dritte Personen erbracht werden müssen. Für eine Zulassung genügt es daher nicht, wenn Arbeitgeber diese Unterstützungsleistungen an eigene Mitarbeiter erbringen. 


Um EURES-Mitglied zu werden, muss Ihre Einrichtung alle drei folgenden Dienstleistungen erbringen:

  • Einen Beitrag zum Pool von Stellenangeboten auf dem EURES-Portal 
  • Einen Beitrag zum Pool von Bewerberangeboten auf dem EURES-Portal 
  • Dienstleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Information, Beratung, Unterstützung nach der Rekrutierung) 

Als EURES-Partner erbringen Sie nur mindestens eine der drei oben genannten Dienstleistungen.

Es gibt keine nennenswerte Unterschiede zwischen EURES-Mitgliedern und EURES-Partnern. Auch EURES-Partner können an dem EURES-Netzwerk teilnehmen und haben keinen Nachteil gegenüber EURES-Mitgliedern. Da sie weniger Leistungen zur Verfügung stellen als EURES-Mitglieder müssen sie dementsprechend weniger Berichtspflichten erfüllen.


Beispiel für ein EURES-Mitglied

Eine Personalvermittlungsagentur hat Interesse daran, sich mit anderen Arbeitsvermittlungen unionsweit zu vernetzen. Sie stößt im Rahmen von Recherchen auf das EURES-Netzwerk, welches ihr genau diese Möglichkeit der unionsweiten Vernetzung bietet. Da die Personalvermittlungsagentur sowohl Stellenangebote, wie auch Lebensläufe von geeigneten Bewerbern und auch Beratungsleistungen bzgl. der Arbeitsbedingungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten für Arbeitnehmer anbietet, bewirbt sich die Personalvermittlungsagentur als EURES-Mitglied.

Da die Personalvermittlungsagentur sowohl zum Pool der Stellengesuche, wie auch zu dem Pool der Lebensläufe, als auch Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer anbietet, wird diese als EURES-Mitglied zugelassen.

Nach der Zulassung wird die Personalvermittlungsagentur von der Nationalen Koordinierungsstelle (AMS Österreich) über ihre Berichtspflichten, wie auch die anstehenden EURES-Beraterausbildungstermine benachrichtigt. Ab dem Zeitpunkt der Zulassung kann das neue EURES-Mitglied alle Vorteile der Mitgliedschaft genießen und bereits an Aktivitäten, die von den Nationalen Koordinierungsbüros organisiert werden, teilnehmen, wie z.B. Jobmessen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat.  

Grundsätzlich kann das EURES-Mitglied auch seine freien Stellen, als auch die Lebensläufe von zu vermittelnden Arbeitskräften auf die EURES-Plattform online stellen, aber derzeit wird noch an der technischen Schnittstelle gearbeitet. Bis zur Bereitstellung der technischen Schnittstelle seitens der Nationalen Koodinierungsstelle (AMS) – geplant 2021 -, können Stellenangebote nur durch das AMS freigeschalten werden. Ein Hochladen von Lebensläufen ist derzeit nicht möglich.


Beispiel für einen EURES-Partner

Eine Relocation-Agentur unterstützt Arbeitnehmer beim Einleben in Österreich durch das Anbieten von Hilfe bei der Wohnungssuche, bei Behördengängen und bei dem Suchen von Arbeitsmöglichkeit für Familienangehörige.

Auch diese private Agentur kann am EURES-Netzwerk teilnehmen, aber nur als EURES-Partnerin. Denn sie bietet nur eine der drei Dienstleistungen, nämlich nur Unterstützungsleistungen, an. 

Es gibt allerdings keine Unterschiede in den Möglichkeiten: Auch EURES-Partner können an dem EURES-Netzwerk teilnehmen und haben keinen Nachteil gegenüber EURES-Mitgliedern. Sie müssen nur weniger Leistungen erbringen und dementsprechend weniger Berichtspflichten erfüllen.


Für die Antragstellung füllen Sie bitte das Antragsformular (Word) aus, drucken Sie es aus und unterzeichnen Sie es.

Scannen Sie dieses dann ein und schicken Sie es als Pdf-Datei per E-Mail an die EURES-Zulassungsstelle: eures-zulassung@wko.at



Kontakt WKÖ Zulassungsstelle

Liste der zugelassenen EURES-Mitglieder und EURES-Partner

Hier werden laufend die zugelassenen EURES-Mitglieder und EURES-Partner veröffentlicht. 


Kontakt

A: Opernring 3, 1010 Wien | T: +43-1-588 58-8 | E: workinaustria@aba.gv.at 
W: workinaustria.cominvestinaustria.at

Angebot

  • Veröffentlichung von offenen Stellenangeboten
  • Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber:
    • Informationen und Beratung zur Rekrutierung aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat/Drittstaat insb. hinsichtlich Aufenthaltstitel & Arbeitsbewilligungen
    • Unterstützung für individuelle Stellenprofile & -angebote 
  • Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer
    • Informationen über Lebens- &Arbeitsbedingungen in Österreich, Auskünfte zu Aufenthaltstitel, Arbeitsbewilligungen, Bewerbungsverfahren für internationale Fachkräfte, Informationsleistungen zu den Themengebieten Fremden-, Arbeits- und Steuerrecht
  • Unterstützung nach der Rekrutierung
    • Allgemeine Informationen zur Unterstützung nach der Einreise nach Österreich, bspw.: Schulungen in interkultureller Kommunikation, Sprachkurse und Integrationshilfe, Beschäftigungsmöglichkeiten für die Familienangehörigen der Fachkraft