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AUSTRIAPRO Verhaltenscodex

Regeln für die Teilnahme, Mitarbeit und geistiges Eigentum

Lesedauer: 1 Minute

  • Die AUSTRIAPRO Arbeitskreise (AK) stellen Plattformen des Informationsaustauschs und der Diskussion aktueller Themen des B2B E-Business dar. In den AK herrscht der Grundsatz der Meinungsfreiheit. In diesem Sinne kann AUSTRIAPRO keine Garantie dafür übernehmen, dass auf Arbeitskreissitzungen getätigte Aussagen, gehaltene Präsentationen, Statements etc. sachlich korrekt und vollständig sind.
    Als offizielle AUSTRIAPRO Meinung gilt ausschließlich, was in Absprache mit der Geschäftsstelle ausdrücklich als Stellungnahme des Vereins publiziert wurde. Die AK tagen üblicherweise 3x bis 6x im Jahr, wobei über Mailinglisten seitens der Geschäftsstelle eingeladen wird.

  • Es steht den Arbeitskreisen frei, für ihre AK interne Kommunikation bzw. für ihr Wissensmanagement Webtools (wie etwas Wiki, Folio Cloud etc.) zu verwenden.

  • Die Teilnahme an den AK ist verpflichtend an die AUSTRIAPRO Mitgliedschaft gebunden. Einmaliges "Schnuppern" ist für interessierte Nichtmitglieder erlaubt, vor der 2. Teilnahme muss der Geschäftsstelle das Beitrittsgesuch übermittelt werden. Der jeweils auf der Sitzung anwesende Vertreter der Geschäftsstelle ist befugt und auch dazu angehalten, die Einhaltung der Zulassungsbedingungen zu kontrollieren.
       
  • Die Mitarbeit und Vortragstätigkeit in den AK sowie deren Leitung erfolgt ehrenamtlich. Die AK haben kein eigenes Budget. Alle Aktivitäten, die über das bloße Durchführen der Sitzungen hinausgehen, bedürfen inhaltlich und budgetär der Zustimmung der Geschäftsstelle. Größere Vorhaben wie Konferenzen, Projekte bedürfen der Genehmigung seitens des AUSTRIAPRO Vorstandes.
       
  • Der AK Leiter gibt in Abstimmung mit der Geschäftsstelle die inhaltliche Ausrichtung seines AKs vor und erstellt ein Jahresprogramm. Er setzt die Termine der Sitzungen fest, moderiert die einzelnen Sitzungen und führt dazu das Protokoll.  Er bemüht sich weiters eigenständig darum, einzelne Sitzungen von AK Mitgliedern hosten zu lassen.
    In seinen Aufgaben erhält der AK Leiter administrative Unterstützung seitens der Geschäftsstelle, hat aber schon in der Planung von Aktivitäten die jeweilige Ressourcenlage der Geschäftsstelle zu berücksichtigen.
    Der AK Leiter berichtet dem Vorstand über die Tätigkeiten im Arbeitskreis im Rahmen der regelmäßigen Vorstandsitzungen und übermittelt die Sitzungsprotokolle der Geschäftsstelle zur Information und zu deren Veröffentlichung.
      
  • Um den Umgang mit geistigem Eigentum innerhalb der AUSTRIAPRO Arbeitskreise zu regeln, wird für diese sinngemäß die IPR Policy des internationalen Standardisierungs-gremiums UN/CEFACT angewendet, siehe dazu unece.org/cefact/cf_plenary/plenary06/trd_cf_06_11e.pdf


Stand: 16.06.2020