Person mit kurzen Haaren, Bart und Sonnenbrille bückt sich über einen Fahrersitz eines Fahrzeuges und hält dabei freudig einen Staubsauger
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Servicestationen

So werden Sie Serviceunternehmer

Das Servicegewerbe ist ein sogenanntes freies Gewerbe d.h. bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen kann das Gewerbe „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service)“ angemeldet werden.

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15.04.2024

Alle Anforderungen zur Ausübung und Anmeldung des Gewerbes „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service), sowie eine ausführliche Tätigkeitenbeschreibung finden Sie im Merkblatt (pdf).