Hotellerie, Fachgruppe
Zusatzkollektivvertrag über die Gewährung einer Mitarbeiter:innenprämie
Die Eckpunkte im Überblick
Lesedauer: 1 Minute
29.02.2024
- Der Zusatzkollektivvertrag regelt die Eckpunkte für die Auszahlung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie für das Jahr 2024 in der Höhe von maximal 3.000 Euro.
- Gültigkeitszeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024
- Der Zusatzkollektivvertrag enthält eine Ermächtigung der betrieblichen Ebene zur Auszahlung einer Mitarbeiter:innenprämie
- eine Betriebsvereinbarung abzuschließen bzw.
- in Betrieben ohne Betriebsrat eine Vereinbarung für alle Mitarbeiter:innen vorzulegen.
- Bei der Mitarbeiter:innenprämie muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
- Die Auszahlung einer Mitarbeiter:innenprämie kann auch in Teilbeträgen (z.B. monatlich) erfolgen.
>>weitere Informationen zu den Kollektivverträgen Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerien