Gastronomie, Fachgruppe

Position des Fachverbandes Gastronomie zu Hygiene Smileys und Ampelkennzeichnung

Stand: September 2014

Lesedauer: 2 Minuten

22.09.2023

Durch Hygiene Smileys oder Ampelkennzeichnungen sollen die Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen in Gaststätten und anderen Lebensmittelbetrieben an Ort und Stelle publik gemacht werden. Die Gäste werden bereits am Eingang des Lokals darüber informiert, ob die letzte Kontrolle zufriedenstellend verlaufen ist oder nicht. Damit soll den Konsumenten eine Orientierungshilfe über den im Betrieb zu erwartenden Hygienestandard geboten werden.

Die Idee hinter den Smileys und Hygieneampeln ist, dass jene Betriebe vor den Vorhang geholt werden sollen, welche die gesetzlichen Hygieneanforderungen erfüllen. Diese hätten durch ein "Smiley" oder eine grüne Ampel einen positiven Werbeeffekt.

Umgekehrt sollen durch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse öffentlicher Druck auf jene Betriebe ausgeübt werden, bei denen Hygieneverstöße festgestellt wurden.

Kein an den Pranger stellen von Betrieben!

Für den Fachverband Gastronomie haben gute Hygienepraxis im Gastgewerbe und der Schutz der Gäste höchste Priorität. Wir bekennen uns daher ausdrücklich zu den strengen gesetzlichen Hygienestandards und zu regelmäßigen amtlichen Kontrollen.

Das geltende Recht bietet bereits heute ausreichend Sanktionsmöglichkeiten bei festgestellten Hygienemängeln, von empfindlichen Verwaltungsstrafen bis hin zur Sperre des Betriebes.

Jeder Gastwirt, der Hygienemängel zu verantworten hat, schädigt nicht nur sein Geschäft, sondern vor allem die Gesundheit seiner Gäste und das Ansehen der gesamten Branche. Der Fachverband bekennt sich daher zu diesen regelmäßigen Kontrollen und entsprechenden Sanktionen bei Hygieneverstößen.

Momentaufnahme statt echter Kundeninformation!

Durch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der staatlichen Lebensmittelaufsicht soll dem steigenden Informationsbedürfnis der Gäste Rechnung getragen werden, die Befürworter sehen dies auch als vertrauensbildende Maßnahme.

Es darf dabei allerdings nicht übersehen werden, dass Hygieneampeln und Smileys auf einer bloßen Momentaufnahme beruhen. Die Betriebe des Gastgewerbes werden rund 1 – 2 Mal im Jahr von der staatlichen Lebensmittelaufsicht kontrolliert. Eine derartige Momentaufnahme führt den Verbraucher in die Irre und wird seinen Informationsansprüchen in keiner Weise gerecht.

Hier kann es durchaus vorkommen, dass die unangekündigte Kontrolle einmal zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt erfolgt (plötzliche Erkrankung von Personal, Ausfall von Geräten, unerwartetes Eintreffen großer Reisegruppen,…). Das Ergebnis dieser Kontrolle würde kein wirklichkeitsgetreues Bild von den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb vermitteln. 

Dauerhafte Stigmatisierung der Betriebe ist zu vermeiden!

Hygieneampeln und Smileys und führen zu einer dauerhaften Stigmatisierung der Betriebe. Ein Gastwirt, bei dem ein Mangel entdeckt wurde, muss daher die Möglichkeit einer raschen Nachkontrolle bekommen, um sich und seinem Betrieb zu rehabilitieren.

Es wäre völlig unverhältnismäßig und rechtlich bedenklich, wenn ein Kontrollergebnis über Wochen und Monate an Eingangstür kleben bleibt oder gar im Internet veröffentlicht wird, obwohl längst alle Mängel beseitigt sind. Eine zeitnahe Rehabilitierung wäre aber schon aufgrund der personellen Ausstattung der Kontrollbehörden vielfach nicht möglich.

Bei leichten Verstößen stellt sich zudem die Frage, ob eine negative Auszeichnung im Hinblick auf die damit verbundene Geschäftsschädigung im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht. 

Darüber hinaus greift eine Veröffentlichung von amtlichen Kontrollergebnissen schwerwiegend in die Grundrechte des Unternehmers ein, wie eine Vielzahl von aktuellen Gerichtsentscheidungen in Deutschland zeigt.

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