Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe
Tanzschulen - Partnerbetrieb beim SVS-Gesundheitshunderter werden
Die Registrierung als Partnerbetrieb für den SVS-Gesundheitshunderter ist auch für Tanzschulen möglich.
Lesedauer: 1 Minute
13.06.2024
Mittlerweile besteht – neben den bereits teilnehmenden Fitnessbetrieben – auch für Tanzschulen die Möglichkeit, sich als Gesundheitspartner-Betrieb für den sog. SVS-Hunderter registrieren zu lassen. Teilnehmer von Tanzkurzen können den Gesundheitshunderter bei der zuständigen SVS einlösen.
Um sich als SVS-Gesundheitspartner-Betrieb zu registrieren, müssen die Voraussetzungen für die Anbieterqualifikationen erfüllt sein. Hierzu gehört unter anderem bei Tanzschulen die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung zum Tanzlehrer.
Im Leitfaden Gesundheitshunderter für Tanzkurse finden Sie alle relevanten Informationen.
Hier kommen Sie zum Antrag bzw. zur Eingabemaske.