Gesundheitshunderter für Tanzkurse
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Freizeit- und Sportbetriebe, Fachgruppe

Tanzschulen - Partnerbetrieb beim SVS-Gesundheitshunderter werden

Die Registrierung als Partnerbetrieb für den SVS-Gesundheitshunderter ist auch für Tanzschulen möglich.

Lesedauer: 1 Minute

13.06.2024

Mittlerweile besteht – neben den bereits teilnehmenden Fitnessbetrieben – auch für Tanzschulen die Möglichkeit, sich als Gesundheitspartner-Betrieb für den sog. SVS-Hunderter registrieren zu lassen. Teilnehmer von Tanzkurzen können den Gesundheitshunderter bei der zuständigen SVS einlösen. 

Um sich als SVS-Gesundheitspartner-Betrieb zu registrieren, müssen die Voraussetzungen für die Anbieterqualifikationen erfüllt sein. Hierzu gehört unter anderem bei Tanzschulen die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung zum Tanzlehrer. 

Im Leitfaden Gesundheitshunderter für Tanzkurse finden Sie alle relevanten Informationen.
Hier kommen Sie zum Antrag bzw. zur Eingabemaske.