OGH-Judikatur zu Zusatzentgelten bei Fitnessstudios & AGBs
Hier finden Sie alle Informationen zum OGH-Urteil und zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fitnessstudios
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Ein kürzlich ergangenes OGH-Urteil hat ausgesprochen, dass die von einem Fitnessbetrieb in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgesetzten Zusatzgebühren (Servicepauschale, Verwaltungspauschale und Chipbandgebühr) rechtswidrig sind. Ungeachtet dessen, dass das OGH-Urteil zu akzeptieren ist, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es nicht automatisch für alle Fitnessbetriebe in Österreich gilt, sondern ausschließlich für das beklagte Unternehmen. Es handelt sich gegenständlich also um eine Einzelfallentscheidung, welche nicht zu Lasten einer gesamten Berufsgruppe ausgelegt werden darf.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung empfehlen wir Ihnen, individuell zu prüfen, ob in Ihren AGB eventuell ähnliche Klauseln vorhanden sind und diese gegebenenfalls zu adaptieren.
>>> Information zum aktuellen OGH-Urteil zu Zusatzentgelten
Bei dem unten angeführten Dokument handelt es sich um einen Vorschlag für allgemeine Geschäftsbedingungen für Fitnessstudios. Diese sind bloß unverbindliche Textbausteine der Wirtschaftskammern Österreichs, Fachgruppen der Freizeit- und Sportbetriebe.
Bei Verwendung dieser Muster-AGB empfehlen wir, diese an die Bedürfnisse und Besonderheiten des eigenen Fitnessstudios anzupassen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Verfassers dieser AGB sowie der Wirtschaftskammern Österreichs, Fachgruppen der Freizeit- und Sportbetriebe, ausgeschlossen ist
>>> Merkblatt für Fitnessstudios zur Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen