Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Achtung: Prüfung der Makler durch die Gewerbebehörde angekündigt! Verpflichtung der Unternehmen zur Risikoerhebung.
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind verpflichtet, das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erheben. Das hat die Gewerbebehörde des Landes Steiermark in einem Schreiben unterstrichen.
Gemäß § 365n1 Abs. 2 sind Unternehmen in diesem Zusammenhang verpflichtet, eine Risikoselbsteinschätzung hinsichtlich des Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Diese Bewertung dient der Selbstinformation des Unternehmens über seine Risikosituation, wobei diese erhöhte oder auch geringere Sorgfaltspflichten bei Kunden bewirken kann.
Im Rahmen dieser Bewertung ist zu beurteilen ob,
- die Kunden,
- die Länder, mit denen Geschäftsbeziehungen unterhalten werden,
- die vertriebenen Produkte, die angebotenen Dienstleistungen, die durchgeführten Transaktionen oder verwendeten Vertriebskanäle,
ein (potenzielles) Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen (könnten).
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaft sowie unter den nachfolgenden Links:
- Betroffene Gewerbetreibende und deren Pflichten
- Durchführung der Risikoerhebung samt Ausfüllhilfe
- FAQs für die Praxis samt Rückfragekontakt
Zur Risikobewertung kann ein Risikoerhebungsbogen herangezogen werden. Der Risikoerhebungsbogen bzw. die Negativerklärung* stehen Ihnen im Unternehmensserviceportal (USP) zur Durchführung Ihrer Risikobewertung zur Verfügung.
Web-Formular Risikoerhebungsbogen:
Web-Formular Negativerklärung: