Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe
Ruhendmeldung
Verzicht nach Bilanzbuchhaltungsgesetz
Lesedauer: 1 Minute
30.11.2023
Buchhalter, Personalverrechner und Bilanzbuchhalter können die Ausübung Ihrer Berufsberechtigung vorübergehend aussetzen, also ruhend melden. Bitte beachten Sie, dass diese Ruhendmeldung an die Geschäftsstelle der Bilanzbuchhaltungsbehörde zu richten ist und frühestens mit dem Einlangen bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde ihre Wirkung zeigt. Eine rückwirkende Ruhendmeldung ist nicht möglich!
Verwenden Sie für die Meldung folgende Vorlagen:
Diese Regelung gilt auch für den Verzicht auf eine Berufsberechtigung!