Neue Richtlinie zu elektronischen Verfahren im Verbrauchsteuersystem
Neues elektronisches Verfahren zur Beförderung verbrauchssteuerpflichtiger Waren
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Die Systemrichtlinie 2020/262/EU zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems wurde neu gefasst: Das bisher papiergestützte Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU wird nun durch ein IT-gestütztes System abgelöst. Zukünftig wird anstelle des vereinfachten Begleitdokuments ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (e-VBD) für den Transport erforderlich sein. Dieses e-VBD ist in Excise Movement and Control System (EMCS) zu erstellen.
Um das Verfahren elektronisch abwickeln zu können, sind folgende einmalige Registrierungen erforderlich:
- Zertifizierter Versender – für den Versand in Mitgliedstaaten
- Zertifizierter Empfänger – für den Bezug aus Mitgliedstaaten
Damit das neue elektronische Verfahren ab 13.2.2023 reibungslos genutzt werden kann, werden vom Zollamt Österreich ab sofort Anträge auf Zertifizierung („Dauerzertifizierung“) angenommen und bearbeitet.
Dafür stehen folgende Formulare unter bmf.gv.at zur Verfügung:
- VSt 36 - Antrag auf Zulassung als zertifizierter Versender (bmf.gv.at)
- VSt 37 - Antrag auf Zulassung als zertifizierter Empfänger (bmf.gv.at)
Es wird darauf hingewiesen, dass innergemeinschaftliche Bezüge und Versendungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im steuerrechtlich freien Verkehr ab 13.2.2023 ausschließlich nach den oben angeführten Verfahrensbestimmungen durchgeführt werden können!
Ein Übergangszeitraum, in dem das papiermäßige und elektronische Verfahren parallel laufen, ist nicht vorgesehen!
Jene Wirtschaftsbeteiligten, die bereits bisher regelmäßig Bezüge und Versendungen von Verbrauchsteuerwaren durchgeführt haben und dem Zollamt bekannt sind, werden demnächst über diese Neuerungen informiert.
Stand: 02.09.2022