Brillen tragende Person mit langen dunklen Haaren blickt in vor ihr liegendes Kalenderbuch und hält Kugelschreiber in einer Hand, im Hintergrund verschwommen Lokal mit weiteren Personen
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Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Änderungen bei Meldungen von wirtschaftlichen Eigentümern ab dem 1. Juli 2024

Lesedauer: 1 Minute

26.07.2024

Sehr geehrtes Mitglied,

infolge der WiEReG Novelle 2023 treten mit 1. Juli 2024 einige Änderungen bei Meldungen von wirtschaftlichen Eigentümern in Kraft. Diese Änderungen betreffen Meldungen, die nach dem 30. Juni 2024 an das Register übermittelt werden. Das bedeutet, dass bei allen Meldungen, die nach diesem Stichtag abgegeben werden, die untenstehenden Änderungen berücksichtigt werden müssen. Eine neuerliche Abgabe einer Meldung vor Fälligkeit der jährlichen Überprüfung ist hingegen nicht erforderlich.

Nähere Informationen finden Sie in den fachlichen News zu den Änderungen bei Meldungen von wirtschaftlichen Eigentümern ab dem 1. Juli 2024 und zum neuen Meldeformular für Parteienvertreter.

Sie können die fachlichen News auf der Website des Fachverbandes oder auf der Website des BMF abrufen. 

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