Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Dienstleister
Muster-AGB zum Download
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Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nur dann sinnvoll, wenn diese auch zum Vertragsinhalt werden. Es empfiehlt sich dringend, eine ausdrückliche – am besten schriftliche – Bestätigung der Anerkennung der AGB seitens des Vertragspartners einzufordern. Im Streitfall hat das Gericht insbesondere zu prüfen, ob der Partner klar und deutlich genug auf die Einbeziehung der AGB hingewiesen wurde.
Nachteilige, ungewöhnliche und überraschende Klauseln, also Klauseln, mit denen der andere Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrages und dem Erscheinungsbild der Urkunden nicht rechnen brauchte, werden nicht Vertragsinhalt, wenn sich diese lediglich in AGB finden, also nicht eigens ausverhandelt werden, es sei denn, der Vertragspartner wurde ausdrücklich darauf hingewiesen.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass Gewerbetreibende, die regelmäßig Geschäftsbedingungen verwenden, diese in Räumlichkeiten, die dem Kundenverkehr dienen, ersichtlich machen müssen.
Hier finden Sie zugehörige Dateien in Deutsch und Englisch zum downloaden:
AGB - Deutsche Versionen
- AGB für Betreiberdienstleistung in der Informationstechnologie B2B inkl. Begleitblatt (.pdf)
- AGB für den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport Leistungen (B2B) inkl. Begleitblatt (.pdf)
- AGB für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B) inkl. Begleitblatt (.pdf)
- AGB-Zusatz für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten betreffend Haftung für Sicherheitslösungen (B2B) (.pdf)
AGB - Englische Versionen
- General Terms and Conditions for operator services in IT (B2B) (.docx)
- General Terms and Conditions for the sale and delivery of software support services (B2B) (.docx)
- General Terms and Conditions for the sale and the delivery of organisational and programming services and permissions to use copyrighted software products (B2B) (.docx)
Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung & IT empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung folgende Zusatzvereinbarung:
» Optionale Zusatzvereinbarung - Mediationsklausel
Stand: 25.07.2024