Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

ID Austria ersetzt die Handy-Signatur/Bürgerkarte

Umstellung auf ID Austria für Nutzung der e-Services der ÖGK erforderlich

Lesedauer: 1 Minute

08.11.2023

Sehr geehrtes Mitglied,

für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen, die bisher das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur genutzt haben, ist die Umstellung auf die ID Austria erforderlich. Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis bietet Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft. 

Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:

  • ID Austria mit Vollfunktion Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Wir empfehlen den Umstieg auf diese Variante.
  • ID Austria mit Basisfunktion Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig. Nutzerinnen und Nutzer der Bürgerkarte müssen jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen. Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen. 

Weiterführende Informationen zur ID Austria finden Sie im Menü „ID Austria“ auf der Plattform https://www.oesterreich.gv.at

Auskünfte zur ID Austria erhalten Sie telefonisch unter +43 1 71123 884 466 oder per Mail unter buergerservice.oegv@brz.gv.at

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