Close-up des Wortes Geldwäsche aus einem Gesetzestext
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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung in der Immobilienbranche

Was Immobilienmakler:innen über Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldungen wissen sollten

Lesedauer: 1 Minute

2025 wird in Österreich die Überprüfung durch die internationale Organisation "Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)" zur Umsetzung und Durchsetzung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stattfinden. Ein Schwerpunkt der Überprüfung wird auch die Tätigkeit der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) und die Anbindung der verpflichteten Gewerbetreibenden sein.

Die Bestimmungen der GewO zur Bekämpfung von Geldwäsche (§§ 365m ff GewO 1994) verpflichten das entsprechende Unternehmen, mit der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt entsprechend zu kommunizieren und Geldwäscheverdachtsmeldungen im Bedarfsfall abzugeben.

Der Leitfaden des BMI zu Melde- und Sorgfaltspflichten im Gewerbesektor beschreibt Hinweise für Gewerbetreibende, um mögliche Fälle von Geldwäscherei oder. Terrorismusfinanzierung früher zu erkennen und gibt Tipps und Tricks im Umgang mit Verdachtsfällen. 

↓ Download: Leitfaden Melde- und Sorgfaltspflichten


Die Bestimmungen der GewO zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen gelten auch für Immobilienmakler:innen, insbesondere in Hinblick sowohl auf Käufer als auch auf Verkäufer bzw. sowohl auf Mieter als auch auf Vermieter (monatliche Miete min. EUR 10.000).

Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle erfolgen ausschließlich über die Meldeplattform goAML. goAML ist das Portal der A-FIU, über das meldeverpflichtete Berufsgruppen einfach und hochvertraulich Sachverhalte übermitteln können, wenn sie Verdacht haben, für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Des Weiteren bieten goAML regelmäßige, umfangreiche Informationen über bereits bestätigte Verdachtsfälle und aktuelle Trends im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung.

Voraussetzung für die Nutzung von goAML ist ein Zugang zum USP (Unternehmensserviceportal-Anmeldung erforderlich) sowie eine einmalige Registrierung bei goAML (über das USP). Eine Anleitung mit Erläuterung zur  Vorgehensweise ist auf der Webseite des Bundeskriminalamtes zu finden. Die Registrierung bei goAML und die Verwendung von goAML ist gesetzlich vorgesehen und wird auch im Rahmen der FATF-Prüfung überprüft. Registrieren Sie sich noch heute, sollten Sie noch nicht registriert sein.

Die Nutzung von goAML ist für Gewerbetreibende mit Vorteilen verbunden, da die Nutzer über das Tool zu aktuellen Fällen/Trends und auch über Neuigkeiten bezüglich vergangener Fälle informiert werden.

↓ Download: Vorteile goAML Anmeldung


Das ImmoWebinar Geldwäschevorschriften für Immobilienmakler mit Dr. Roland Weinrauch informiert Immobilienmakler:innen über die bestehenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention.

Präsentation zum ImmoWebinar

Der Aushang für Unternehmen bietet eine kompakte Übersicht der Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung für verpflichtete Gewerbetreibende:

↓ Download: Aushang Melde- und Sorgfaltspflichten


Stand: 14.08.2024

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