Verschiedene Euro-Scheine auf Wäscheleine mit Kluppen befestigt hängend
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Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung

Aushang bietet eine kompakte Übersicht der Sorgfalts- und Meldepflichten. Und: 2025 steht Überprüfung durch die internationale Organisation "Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)" bevor.

Lesedauer: 1 Minute

19.09.2024

2025 wird in Österreich die Überprüfung durch die internationale Organisation "Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)" zur Umsetzung und Durchsetzung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stattfinden. Ein Schwerpunkt der Überprüfung wird auch die Tätigkeit der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) und die Anbindung der verpflichteten Gewerbetreibenden sein.

Die Bestimmungen der GewO zur Bekämpfung von Geldwäsche (§§ 365m ff GewO 1994) verpflichten das entsprechende Unternehmen, mit der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt entsprechend zu kommunizieren und Geldwäscheverdachtsmeldungen im Bedarfsfall abzugeben.

Der Leitfaden des BMI zu Melde- und Sorgfaltspflichten im Gewerbesektor beschreibt Hinweise für Gewerbetreibende, um mögliche Fälle von Geldwäscherei oder. Terrorismusfinanzierung früher zu erkennen und gibt Tipps und Tricks im Umgang mit Verdachtsfällen. 

Zum Leitfaden


Der Aushang für Unternehmen bietet eine kompakte Übersicht der Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung für verpflichtete Gewerbetreibende:

Zum Aushang Melde- und Sorgfaltspflichten


Save the Date: Infoveranstaltungen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung:

  • Dienstag, 15. Oktober 2024 | 15:00 Uhr
    Wirtschaftskammer Kärnten, Bezirksstelle Villach, EG, V001
    Europastraße 10, 9524 Villach
  • Dienstag, 5. November 2024 | 18:30 Uhr
    WIFI der Wirtschaftskammer Kärnten, EG, C001
    Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
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