Drei Personen an Tisch sitzend, zwei haben Stifte in der Hand, eine der Personen unterzeichnet Dokument.
© goodluz | stock.adobe.com

Neue Regeln für die Befähigungsprüfung

Die neuen Befähigungsprüfungsordnungen sind mit 1. Juli 2024 anzuwenden und gelten für Gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittlung.

Lesedauer: 1 Minute

27.06.2024

Seit 2018 gelten geänderte Vorschriften für Meister- und Befähigungsprüfungen im Hinblick auf Struktur- und Qualifikationserfordernisse. So müssen Befähigungsprüfungsordnungen so gestaltet sein, dass die Prüfungsinhalte dem vom Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) vorgegebenen Anforderungen entsprechen.

Diese Vorgaben machten eine Neufassung der Befähigungsprüfung für Gewerbliche Vermögensberater sowie der Befähigungsprüfung für Wertpapiervermittler für das NQR Level 6 erforderlich. Dafür wurden vom Fachverband Finanzdienstleister Neufassungen der Befähigungsprüfungen erarbeitet, welche im Sommer 2023 zur Begutachtung versendet wurden. Nach Einarbeitung der Stellungnahmen sowie einer intensiven Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wurden die fertigen Befähigungsprüfungsordnungen nunmehr im Rechtsinformationssystem kundgemacht.

Die neuen Befähigungsprüfungsordnungen sind mit 1. Juli 2024 anzuwenden und somit für künftige Prüfungen zu beachten. Für Personen, welche bereits in der Vergangenheit eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ergeben sich daraus keine Änderungen.

Sie können die Befähigungsprüfungsordnungen nunmehr auch auf unserer Website unter nachfolgendem Link aufrufen.

Zu den Befähigungsprüfungsordnungen



Weitere interessante Artikel