Rendering leuchtender Würfel mit 1 und 0 miteinander durch leuchtende Ketten verbunden
© fotomek | stock.adobe.com

MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz im Nationalrat eingebracht

Gesetz soll zwischen 3. und 5. Juli 2024 im Parlament beschlossen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Markets in Crypto Assets Verordnung (MiCA-VO) vollzogen werden kann.

Lesedauer: 1 Minute

17.06.2024

Die MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für das öffentliche Angebot, die Zulassung zum Handel und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten in der Europäischen Union zu schaffen, welcher Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht.

Auf europäischer Ebene wurde die MiCA-VO bereits beschlossen, welche teilweise mit 1. Juli 2024 und teilweise mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten wird. Bei europäischen Verordnungen ist zwar grundsätzlich keine Umsetzung geboten, jedoch ist es im vorliegenden Fall erforderlich, ein Vollzugsgesetz zu erlassen, um insbesondere die zuständige Behörde auf nationalstaatlicher Ebene zu benennen.
 
Nach dem vorliegenden Entwurf des MiCA-VVG wird die FMA die zuständige Behörde für die MiCA-VO sein. Somit ist - nach der Beschlussfassung im Plenum des Parlaments - sichergestellt, dass Anträge auf Erteilung einer Konzession gemäß der MiCA-VO bei der FMA planmäßig eingebracht werden können.

Zum MiCA-VVG