Finanzdienstleister, Fachgruppe

Folgerecht

Definition Folgerechtsvergütung und Umsatzsteuer

Lesedauer: 1 Minute

Das Folgerecht ist ein finanzieller Anspruch des Künstlers bei Weiterveräußerung seines Kunstwerkes durch einen Vertreter des Kunstmarktes. Weiterführende Informationen zum Folgerecht, insbesondere auch zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung,  finden Sie auf der Seite des Bundesgremiums für Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel.

Stand: 12.01.2022

Weitere interessante Artikel
  • Person steht vor Flipchart und lächelt applaudierendes Publikum an
    Weiterbildung für die gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittlung
    Weiterlesen