Einigung zur Retail Investment Strategy erzielt
Die Verhandlungspositionen der europäischen Institutionen (Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat) zum Dossier "Retail Investment Strategy" liegen vor.
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17.06.2024
Mit der Einigung des Rats ist es nun möglich, die Trilogverhandlungen aufzunehmen. Somit ist davon auszugehen, dass ab 1. Juli 2024 unter dem ungarischem Vorsitz die Trilogverhandlungen beginnen werden.
Standpunkte des Rats zur Retail Investment Strategy
- Provisionsverbot: Der Rat stellt sich ebenso wie das Europäische Parlament gegen ein Provisionsverbot für beratungsfreie Geschäfte. Dafür soll jedoch ein einheitliches Provisionsverbot für die unabhängige Beratung eingeführt werden (somit auch für die Versicherungsvermittlung). Zudem wird vom Rat zur Diskussion gestellt, einen neuen „inducement test“ einzuführen. Dieser soll zur Anwendung gelangen, wenn Provisionen gezahlt werden.
- Best Interest Test & Value for Money: Sowohl ein neues Konzept für den Best Interest Test als auch ein neues „Value for Money“-Konzept wird vorgeschlagen. Damit soll nach Ansicht des Rats sichergestellt werden, dass Anlageprodukte Privatkunden nur dann angeboten werden, wenn ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis besteht. In diesem Zusammenhang sollen Benchmarks „nur“ als Aufsichtsinstrumente dienen, damit die nationalen Behörden besser erkennen können, ob ein Produkt ein solches Preis-Leistungs-Verhältnis garantiert.
- Offenlegungspflichten: Es werden genauere Transparenz- und Offenlegungsbestimmungen unter anderem zu Provisionszahlungen sowie anderen Anreizen vorgeschlagen.
Dass es zu keinem umfassenden Provisionsverbot bei der Positionierung des Rats gekommen ist, ist auf die zahlreichen Stellungnahmen des Fachverbands und die damit zusammenhängenden Gespräche sowie Diskussionen auf europäischer Ebene zurückzuführen. Wir werden auch weiterhin bei den Trilogverhandlungen die Standpunkte der Finanzdienstleister nachhaltig vertreten.
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