Buchpreisbindungsgesetz 2023
Buch- und Medienwirtschaft begrüßt einstimmigen Beschluss des Buchpreisbindungsgesetzes 2023
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Durch das Buchpreisbindungsgesetz, das am 1. Jänner 2023 in Kraft tritt, sollen weiterhin Konzentrationstendenzen im Vertrieb eingedämmt werden. Die Verleger bzw. Importeure sind verpflichtet einen Mindestpreis für einen Buchtitel festzusetzen, der Letztverkäufer darf ihn nicht unterschreiten.
Friedrich Hinterschweiger, Obmann des Fachverbandes Buch- und Medienwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), erfreut: "Heute wurde im Parlament ein klares Bekenntnis für eine vorrausschauenden Kulturpolitik in Österreich abgegeben"
Hinterschweiger: "Wir können stolz sein, dass wir im Bereich der Neuerscheinungen von Büchern weltweit im Spitzenfeld liegen. Der Grund dafür liegt hauptsächlich in der hohen Buchhandelsdichte in Österreich. Der heutige Beschluss stellt sicher, dass wir diesen Erfolgsweg weiter beschreiten können. Es ist ein entscheidender Schritt zum Schutz von Büchern als Kulturgut bei gleichzeitigem Erhalt der großen Vielfalt im Buchvertrieb."
Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2000 wurde zuletzt 2014 novelliert. Neu ist insbesondere die Definition des Mindestpreises. Dieser soll nämlich nicht wie bisher als Netto-, sondern als Bruttopreis angegeben werden. Ebenso sind zulässige Lagerabverkäufe als solche auch korrekt zu bezeichnen. All das bringe noch mehr Rechtssicherheit, so Friedrich Hinterschweiger,
Pressemeldung: "WKÖ-Buch- und Medienwirtschaft begrüßt einstimmigen Beschluss des Buchpreisbindungsgesetzes 2023" (ots)