Kennzeichnung - QUID
Kennzeichnung von Lebensmitteln - QUID
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Die mengenmäßige Angabe der Zutaten (Quantitative Ingredient Declaration - "QUID") ist in der EU-Informationsverordnung geregelt (Art 22 iVm Anhang VIII):
Eine quantitative Angabe der Zutat ist ua bei Hervorhebung der Zutat durch Worte, Bilder, grafische Darstellungen auf der Verpackung oder bei wesentlicher Bedeutung der Zutat für die Charakteristik des Lebensmittels erforderlich (z.B. "mit Butter", "mit Sahne", "Abbildung einer Kuh"). Die Menge der Zutat ist in Prozent anzugeben und entweder im Zutatenverzeichnis oder in der Bezeichnung des Lebensmittels zu deklarieren.
Von der mengenmäßigen Zutatenkennzeichnung ausgenommen sind ua Zutaten oder Zutatenklassen, die in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet werden.
Die EU-Kommission hat die Bekanntmachung 2017/C 393/05 zur "Anwendung des Prinzips der mengenmäßigen Angabe von Lebensmittelzutaten (QUID)" veröffentlicht. Die Mitglieder der Codex-Unterkommission haben in Zusammenarbeit mit dem Fachverband QUID-Leitlinien ausgearbeitet. Diese können von den Mitgliedern der Lebensmittelindustrie beim Fachverband angefordert werden. Folgende QUID-Leitlinien liegen vor:
- Alkoholfreie Erfrischungsgetränke
- Backerzeugnisse
- Bier
- Feinkost
- Fleischwaren
- Fruchtsäfte
- Gewürze
- Milch und Milcherzeugnisse
- Obst und Gemüse
- Speiseeis
- Speiseöl
- Suppen
- Süßwaren
Stand: 07.01.2022