Sparte Industrie

Industrierelevante EU-Rechtsakte – nationale Umsetzung folgt

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 3 Minuten

19.06.2024

Im Bereich Industrie- und Umweltpolitik tritt demnächst eine Reihe von wesentlichen EU-Rechtsakten in Kraft, die nun sukzessive umgesetzt werden müssen.

EU-Richtlinien erfordern naturgemäß eine Umsetzung in nationales Recht, aber auch bei EU-Verordnungen sind idR innerstaatlich legistische Maßnahmen zu setzen, damit diese rechtssicher direkt angewendet werden können. Jedenfalls müssen sich Unternehmen in vielen Bereichen auf handfeste Herausforderungen einstellen. Die BSI informiert zeitnah und zeigt Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Industrie auf.

Industrieemissionen und Industrieemissionsportal

Die Industrieemissions-Richtlinie (IED), deren Ziel die Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung durch große Industrieanlagen ist, wird voraussichtlich noch im Mai im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Neben der Erweiterung des Geltungsbereiches, zB auf Batterieproduktion, werden Genehmigungsauflagen nun u.a. Anlagen-Umweltmanagementsysteme sowie erweiterte Überwachungsanforderungen für den Verbrauch und die Wiederverwendung von Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen beinhalten. Überdies müssen Behörden und Unternehmen der Öffentlichkeit bestimmte Informationen systematisch und kostenlos zur Verfügung stellen. Die österreichischen Behörden haben ab Inkrafttreten – 20 Tage nach Veröffentlichung – 22 Monate Zeit, die Gesetzeslage anzupassen.

Mit der Verordnung über ein Industrieemissionsportal (IEP), die bereits im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, geht die Umwandlung des Europäische Schadstofffreisetzungs- und -übertragungsregister (EPRTR) in ein EU-Portal für Industrieemissionen einher. Es ist davon auszugehen, dass auch hier nationale Anpassungsmaßnahmen erforderlich sein werden.

Net Zero Industry Verordnung (NZIA) & Critical Raw Materials Verordnung (CRMA)

Die Verordnung zu kritischen Rohstoffen, deren Ziel die Sicherstellung der Grundstoffversorgung der Industrie ist, wurde bereits am 3. Mai 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Noch im Juli soll die Verordnung zur Beschleunigung des Ausbaus bestimmter, sogenannter Netto-Null-Technologien, wie etwa die Produktion von Windkraftanlagen und Batteriespeichern, in Kraft treten. Bis zum Frühjahr 2025 werden spezifische Bauteile der umfassten Technologien definiert, deren Herstellung ebenfalls von den Vereinfachungen der Verordnung profitieren wird.

In beiden Fällen muss jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere zentrale Kontakt- bzw. Anlaufstellen einrichten, die als Koordinatoren von Genehmigungsverfahren und einheitliche Ansprechpartner für Projektwerber dienen sollen – im Falle des NZIA bis Ende des Jahres, für den CRMA bis 24.Februar 2025. Darüber hinaus müssen die strukturellen Weichen gestellt werden, dass strategische Projekte, sowohl im Bereich grüner Technologien als auch im Abbau, Weiterverarbeitung und Recycling von Rohstoffen, identifiziert und als solches anerkannt werden können.

Damit beginnen hier wichtige Umsetzungsschritte zu laufen, deren Erfolg maßgeblich durch die Beteiligung der Unternehmen mitentschieden wird.

Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

In Fachkreisen wurde die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) während des Entstehungsprozesses oft als das „most-lobbied piece of EU legislation ‘ever’“ bezeichnet. Trotz tausender Abänderungsanträge kam es im März zu einer Trilog-Einigung und am 24. April 2024 wurde die Verordnung im EU-Parlament angenommen.

Nach der noch ausstehenden finalen Abstimmung im EU-Rat ist mit einer Veröffentlichung der PPWR im EU-Amtsblatt noch heuer zu rechnen. 20 Tage nach Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft und 18 Monate nach Inkrafttreten, also voraussichtlich im Q1/Q2 2026, werden deren Regelungen (direkt) wirksam.

Diese bringen etwa Zielvorgaben für die Verpackungsreduzierung (5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040), Verpackungen müssen leichter und weniger voluminös werden, Mehrwegquoten, auch für Transportverpackungen, werden festgelegt.

Ab 2030 sind bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff verboten, z. B. Verpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants zum Verzehr angeboten bzw. ausgeschenkt werden, Einzelportionen (z. B. Gewürze, Soßen, Zucker), kleine Einwegkunststoffverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und sehr leichte Kunststofftragetaschen (mit einer Wandstärke unter 15 Mikron).

Mit wenigen Ausnahmen müssen zukünftig fast alle Verpackungen strengen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit genügen und Mindestziele betreffend den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen und das Recycling von Verpackungsabfällen nach Gewichtsprozent erfüllen.

Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte

Ende Mai/ Anfang Juni 2024 wird die Veröffentlichung der Ökodesign-Verordnung erwartet. Das vorrangige Ziel ist es, einen nachhaltigen Binnenmarkt zu schaffen. Dies soll durch technische Vorgaben für einzelne Produktgruppen erreicht werden, etwa hinsichtlich Reparier- und Recyclierfähigkeit. Bis Ende des Jahres soll ein Expertengremium, das sogenannte Ökodesign Forum, zusammentreffen, das aus Vertreter:innen der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und der Industrie bestehen wird. Bis zum Frühjahr 2025 muss dann der erste Arbeitsplan stehen, auf dessen Basis die ersten Produktgruppen reguliert werden. Die Arbeit an den technischen Rahmenbedingungen des sogenannten Digitalen Produktpasses (DPP), mit dessen Hilfe bestimmte Informationen über Produkte entlang der Wertschöpfungskette weitergegeben werden sollen, hat mit Beteiligung der WKÖ ebenfalls bereits begonnen. In diesem Politikbereich beginnt also die konkrete Umsetzung bereits sehr bald.

Die BSI organisiert dazu gemeinsam mit dem Fachverband der Metalltechnischen Industrie (FMTI) und der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der WKÖ eine Webinar-Reihe, die sich in mehreren Terminen unterschiedlichen Themenstellungen der Ökodesign-Verordnung widmen wird. Unter den folgenden Links können Sie sich zu den ersten beiden Terminen anmelden:

28.05.2024, 14h30-16h00
Allgemeine Vorstellung der ESPR - Ecodesign for Sustainable Products Regulation

SAVE THE DATE
25.06.2024, 14h00-15h30
Informationspflichten der ESPR - insb. Digitaler Produktpass

Anmeldung

Autoren:

Clemens Rosenmayr MSc, MSc, BSc
Mag. Gerfried Habenicht
E-Mail: clemens.rosenmayr@wko.at / gerfried.habenicht@wko.at

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