Fünf in der Höhe steigende Münztürmchen mit vier Holzwürfeln obenauf mit der Aufschrift CO2 nebeneinander platziert, daneben Kugel mit Grasoberfläche und darin befindlicher Wolke mit Aufschrift CO2 und Pfeilen nach unten
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Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG)

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09.09.2024

Die von den Regierungsparteien angestrebte Einführung einer verpflichtenden Grün-Gas-Quote für Gasversorger war bereits im Nationalrat an der fehlenden Zweidrittelmehrheit gescheitert. Da weder SPÖ noch FPÖ den dafür nötigen Verfassungsbestimmungen ihre Zustimmung erteilten, mussten diese aus dem sogenannten Erneuerbare-Gase-Gesetz gestrichen werden. Zuletzt ist auch der Bundesrat in Bezug auf das verbliebene Rumpfgesetz auf die Bremse gestiegen. Die Bundesrät:innen stimmten einhellig dafür, dieses zurück an den Nationalrat zu schicken. Aufgrund der fehlenden Kompetenzdeckungsklausel könne das Gesetz nicht so wie vorgesehen vollzogen werden, so der Einspruch. Der Wortlaut des Gesetzes müsste entsprechend den verfassungsmäßigen Gegebenheiten angepasst werden, lautet etwa die Begründung. Mit dem Einspruch folgte der Bundesrat einer entsprechenden Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses auf Basis eines Antrags der Koalitionsparteien.

Infolge des Einspruchs des Bundesrats hat der Nationalrat nun die Möglichkeit, das Gesetz zu überarbeiten oder einen Beharrungsbeschluss zu fassen. Setzt sich der Nationalrat vor den Wahlen am 29. September nicht mehr mit dem Einspruch auseinander, ist der ursprüngliche Gesetzesbeschluss hinfällig, das heißt, das Gesetz tritt nie in Kraft.

Grün-Gas-Quote soll Ausstieg aus russischem Gas erleichtern und Klima schützen

Ziel des Erneuerbares-Gas-Gesetzes ist es, die Abhängigkeit Österreichs von fossilem Erdgas durch im Inland produziertes erneuerbares Gas zu. Es enthält in diesem Sinn einen Zielpfad zur schrittweisen Erhöhung der Grün-Gas-Quote, wobei im Plenum des Nationalrats gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch einige Änderungen vorgenommen worden waren. So wurde nicht nur die Zielquote an erneuerbarem Gas für 2030 von 7,5 Terawattstunden (TWh) auf 6,5 TWh gesenkt, sondern auch der bei Nichterfüllung der Quote vorgesehene Ausgleichsbetrag. Weiters sind im Gesetz Höchstgrenzen für den Einsatz von Getreide und Mais als Brennstoff zur Erzeugung von Biogas verankert. Ab 2035 sollte die Anrechnung dieser Art von Biogas auf die Grün-Gas-Quote gänzlich entfallen. 

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