Versicherungsagenten und die neuen Regelungen zum Datenschutz
EU-Datenschutzgrundverordnung, Datenschutzanpassungsgesetz: Umsetzung ab 25.5.2018
Lesedauer: 1 Minute
Exklusiv für Mitglieder
Leitfaden für Versicherungsagenten Muster für eine Datenschutzerklärung für Versicherungsagenten
Wichtige Informationen für die Branche
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 sind auch von Versicherungsagenten einzuhalten und umzusetzen.
Die EU-Verordnung Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der bisherigen Richtlinie 95/46/EG) ist am 25.5.2016 in Kraft getreten und ist mit 2 Jahren Frist zum 25.5.2018 anzuwenden.
Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Punktuell sind in der Verordnung aber Öffnungsklauseln enthalten, die den Mitgliedstaaten Umsetzungsspielräume lassen. Diese werden in Österreich im noch offenen Datenschutzgesetz 2018 (bis 25.5.2018 gilt das DSG 2000) geregelt werden.
Eckpunkte der Datenschutzregelung
Wesentliche Eckpfeiler der neuen Datenschutzregelungen sind:
- Stärkung der Betroffenenrechte (mehr Transparenz; Verankerung des Rechts auf Vergessenwerden; Einwilligung gilt nur falls freiwillig, aktiv und eindeutig)
- Neuer Fokus auf die Datensicherheit (verpflichtende angemessene Sicherheitsvorkehrungen; Datenmissbräuche und Sicherheitsverletzungen müssen den Aufsichtsbehörden gemeldet werden)
- Bestellung von Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Bereich
- Erhöhter Strafrahmen: Strafen bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent des Konzernumsatzes sind möglich
Auch bisher bestanden Datenschutzpflichten durch das DSG 2000 (z. B. Eintragungspflichten im Datenschutzregister). Diese nun erweiterten Pflichten rücken durch die umfangreichen Strafdrohungen nun stärker in den Fokus der Verpflichteten.
Das Bundesgremium der Versicherungsagenten unterstützt seine Mitglieder durch umfangreiche Serviceunterlagen und aktuelle Informationen.
Begriffsänderungen
DSG 2000 | DSGVO (+ DSG 2018) |
---|---|
Auftraggeber | Verantwortlicher |
Betroffener | Betroffene Person |
Dienstleister | Auftragsverarbeiter |
Datenanwendung | Verarbeitungstätigkeit |
Übermittlung/Überlassung | Übermitteln |
Verwendung | Verarbeitung |
Zustimmung | Einwilligung |
Rechtsgrundlagen
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Gesetze zum Datenschutzrecht (DSG)
Beratung und Unterstützung
Toolset DSGVO (LeitnerLeitner)
Stand: 02.03.2020