Kostenlose Meister- und Befähigungsprüfungen
Mit 1. Jänner 2024 traten die Änderungen der Allgemeinen Prüfungsordnung sowie der Unternehmerprüfungsordnung in Kraft, über die wir gerne informieren wollen.
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Keine Prüfungsgebühr sowie keine Material- und Einrichtungskosten
Nunmehr entfallen bei der Anmeldung zu Meister- und Befähigungsprüfungen Prüfungsgebühren sowie teilweise Material- und Einrichtungskosten. Auch bei der Unternehmerprüfung fällt die Prüfungsgebühr weg. Die Prüfungen sind somit kostenlos. Dies gilt grundsätzlich nur bei Erst- und Zweitantritten. Für detaillierte Informationen stehen Ihnen die Meisterprüfungsstellen zur Verfügung.
Rücktritt von der Prüfung ohne Angabe von Gründen
Der Rücktritt von der Prüfung ist nunmehr ohne Angabe von Gründen bis zu
14 Kalendertagen vor der Prüfung schriftlich möglich. Ausschlaggebend für die Berechnung der Frist ist weiterhin das Postaufgabedatum bzw. das Einlangen auf sonstige Weise bei der Meisterprüfungsstelle.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren 2024 wurden auf dem WKO Portal veröffentlicht. Erstmalig wurden auch bundesweit einheitliche Modulgebühren, die aufwandsbezogen berechnet wurden, veröffentlicht.
Zeitgleich trat auch das neue Meister- und Befähigungsprüfungsfinanzierungsgesetz mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Erstattung der nicht realisierten Einnahmen
Mit dem Wegfall der Prüfungsgebühren wird nun vorgesehen, dass der Bund den Landeskammern die entfallenen Einnahmen ersetzt. Die Schätzung des Mittelbedarfs für das Jahr 2024 und deren Übermittlung an den Bund haben bis zum 28. Februar 2024 zu erfolgen. Auf Basis der geschätzten Beträge legen der Bund und die Wirtschaftskammern sohin den geschätzten Jahresbetrag sowie den entsprechenden Zahlungsplan (Abwicklungsvertrag) fest.
Rückerstattung der entrichteten Prüfungsgebühren
Personen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 eine Prüfung der Module 1, 2, 3 oder 5 (Unternehmerprüfung) eine Meisterprüfung oder die Befähigungsprüfung angetreten sind (Erst- oder Zweitantritt) und die Prüfungsgebühr entrichtet haben, ist die Prüfungsgebühr auf Antrag rückzuerstatten. Anträge auf Rückerstattung sind bis Ende 2024 bei der Meisterprüfungsstelle zu stellen.