Auf einem Tisch steht ein aufgeklappter Laptop. Rechts daneben liegen Unterlagen und ein Taschenrechner. Auf den Tasten des Taschenrechners ist die linke Hand einer Person. Die rechte Hand hält einen Stift
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Versicherungsagenten, Landesgremium

Generali Versicherung: Änderungen bezüglich Vertragslaufzeit und Dauerrabatt

Die Generali Versicherung führt unbefristete Verträge im Privatkundengeschäft ein. Der 20%-Dauerrabatt gilt nur noch für unbefristete Verträge, ab Dezember 2024 bzw. März 2025.

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12.12.2024

Das Bundesgremium der Versicherungsagenten wurde über eine bevorstehende Änderung von der Generali Versicherung informiert: 

Das bisherige Vertragslaufzeitmodell von 10-Jahresverträgen für das Privatkundengeschäft (mit Dauerrabatteinräumung) wird auf ein neues Modell umgestellt und es sollen nun unbefristete Verträge als neues Vertragsmodell angeboten werden. 

Bei Verträgen mit Dauerrabatt soll die Generali bei vorzeitiger Kündigung von Versicherungsverträgen auf die Möglichkeit der Rückforderung des anteiligen Dauerrabattes verzichten.

Der bisher übliche Dauerrabatt in Höhe von 20 Prozent bei 10-jährigen Verträgen soll künftig im Verbrauchergeschäft nur noch bei Verträgen mit unbefristeter Vertragslaufzeit angeboten werden. 

Versicherungsnehmer sollen die individuelle Möglichkeit haben optional bei einem Kündigungsverzicht für die ersten zwei Versicherungsjahre einen Rabatt in der Höhe von 20 Prozent zu erhalten. 

Diese Änderungen sollen ohne Auswirkung auf die bestehenden Vergütungs- und Provisionsmodelle umgesetzt werden und sollen ab Dezember 2024 bzw. in manchen Sparten ab März 2025 schlagend werden. Betroffen sollen nur Vertragskonvertierungen und Neuverträge sein. 

Alle Versicherungsvermittler sollen ein Schreiben der Generali Versicherung erhalten, in dem auf diese Änderungen hingewiesen wird.

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