Neue Ökodesign-Verordnung (ESPR)
Entsprechend den Zielen des European Green Deal soll die ESPR die europäische Wirtschaft in eine moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Kreislaufwirtschaft umgestalten und eine schadstofffreie Umwelt schaffen.
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Von der neuen Richtlinie sind künftig nahezu alle physischen Produkte (mit ein paar Ausnahmen), die in der EU auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden, erfasst.
Die ESPR führt 16 Ökodesignanforderungen ein, das heißt zusätzlich zum Kriterium der Energieverbrauchsrelevanz kommen bis zu 15 weitere Kriterien hinzu:
Funktionsbeständigkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, die Möglichkeit der Wartung und Instandsetzung, das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe, Energieverbrauch und Energieeffizienz, Wassernutzung und Wassereffizienz, Ressourcennutzung und Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung, Recyclingfähigkeit, die Möglichkeit der Verwertung von Materialien, Umweltauswirkungen, einschließlich des CO₂-Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks, sowie Menge des voraussichtlich entstehenden Abfalls.
Alle Infos und FAQWelche Bedeutung die neue Richtlinie für Unternehmen hat, welche Produkte davon betroffen sind sowie wichtige Umsetzungszeitpunkte erfahren Sie in der Webinarreihe der WKO. Die Aufzeichnungen und Folien sind zum Download verfügbar.