Das EU-Lieferkettengesetz kommt: Inwieweit sind KMU davon betroffen?
Als kleines oder mittleres Unternehmen können Sie ebenfalls vom EU-Lieferkettengesetz betroffen sind, wenn Sie Teil der Lieferkette sind.
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Das EU-Lieferkettengesetz wurde am 24. April 2024 im Plenum des Europäischen Parlaments beschlossen. Das Gesetz verfolgt das Ziel, soziale und ökologische Standards entlang globaler Aktivitätenketten zu verbessern. Zwar gelten die Bestimmungen grundsätzlich nur für große Unternehmen, indirekt können aber alle Händler:innen davon betroffen sein, wenn sie sich in der Lieferkette von größeren Unternehmen befinden. Sind Sie als Händler:in Teil der vorgelagerten oder nachgelagerten Aktivitätenkette eines betroffenen Unternehmens, werden auch Sie in die Pflicht genommen. Das bedeutet, dass auch KMU ihre Lieferkette überprüfen müssen, um künftig die Anforderungen ihrer Geschäftspartner zu erfüllen.
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