ÖWAV-Kurs: Das ABC der Genehmigung von Abbauprojekten
Vor jedem Abbauvorhaben sind Genehmigungen unter Berücksichtigung diverser Rechte wie dem Naturschutz einzuholen.
Lesedauer: 1 Minute
9. April 2024 in Linz
24. Oktober 2024 in Wien
Kursziel
Bei jedem Abbauvorhaben sind vor Beginn der Gewinnungstätigkeiten, fallweise auch während dieser sowie zum Abschluss materienrechtliche Bewilligungen durch den Betrieb einzuholen. Dabei sind nicht nur das Mineralrohstoffgesetz zu berücksichtigen, sondern auch andere Materien, wie das Naturschutz-, Wasser-, Forst-, Abfall- und Altlastenrecht, welche die Abbautätigkeiten erheblich beeinflussen können.
Dieser Kurs soll dazu den Teilnehmer:innen einen praxisbezogenen Einblick gewähren und das nötige Basiswissen vermitteln. Der erste Block setzt sich mit der Aufbereitung guter, genehmigungsfähiger Einreichunterlagen und den Spezifika behördlicher Genehmigungsverfahren auseinander. Was ist zu beachten, wenn die gewünschten Bewilligungen erteilt sind? Mit dieser Frage beginnt der zweite Block. Fragen rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP vermeiden? Besonderheiten des UVP-Verfahrens?) runden das Programm ab.
Die Kursteilnehmer:innen erhalten durch Praktiker:innen mit langjähriger Erfahrung Tipps und Tricks für eine kompetente Verfahrensabwicklung von Genehmigungsverfahren. Besonderes Augenmerk legen die Vortragenden dabei auf die leichte Verständlichkeit der Inhalte für Teilnehmer:innen ohne juristisches Vorwissen.
Zielgruppe
Betreiber:innen von Schottergruben, Steinbrüchen, Tongruben und sonstigen Rohstoffgewinnungen, Deponiebetreiber:innen, Infrastrukturunternehmen, Markscheider, Planer:innen, Sachverständige, Arbeitsinspektor:innen, Behörden, Verwaltungsgerichte, Umweltanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Gemeinden, politische Entscheidungsträger:innen