Detailansicht zerdrückter blauer Plastikflaschen
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Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Neue Einwegpfandverordnung

Wir haben die wichtigsten Infos zur neuen Einwegpfandverordnung für Sie zusammengefasst. Verschaffen Sie sich einen Überblick und bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Umstellung vor.

Lesedauer: 1 Minute

27.10.2023

Am 26. September 2023 trat die Einwegpfandverordnung in Kraft. Ab 2025 gilt ein Einwegpfand für alle Getränke in Kunststoffflaschen und Dosen mit einem Volumen von 0,1 bis 3 Liter. Ausgenommen sind aus hygienischen Gründen Milch und Milchmischgetränke. Die Pfandhöhe beträgt 25 Cent (sowohl für Flaschen wie auch für Dosen).  

Wer muss zurücknehmen?

Alle, die Getränke in Dosen oder PET verkaufen, sind dazu verpflichtet, diese auch zurücknehmen. Die Rücknahme erfolgt über Rücknahmeautomaten oder manuell.

Ausnahmen und Rahmenbedingungen 

  • Restaurants und kleine Verkaufsstellen (wie Bäckereien mit Stehimbiss) nehmen nur die Anzahl an Verpackungen und Gebinde zurück, die üblicherweise dort verkauft werden. Die Rücknahme erfolgt meist manuell.
  • In Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren und -straßen kann es zentrale Rücknahmestellen geben.
  • Bei Automatenverkäufen muss eine Rücknahmestelle (in Gehweite) am Getränkeautomat kommuniziert werden.

Die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH kümmert sich als zentrale Stelle um alle organisatorischen und strukturellen Agenden des Einwegpfandsystems. Neben dem Aufbau der Logistik, die die Rückholung aller PET-Flaschen und Getränkedosen in ganz Österreich sicherstellt, werden bis 2025 die Prozessabwicklung für alle Produzent:innen und Rücknehmer:innen aufgebaut und die Rücknahmeautomaten für die Teilnahme am Pfandsystem vorbereitet.

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