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Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Landesgremium

Befreiung von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen

Informationen für den Markt-, Straßen- und Wanderhandel

Lesedauer: 1 Minute

23.11.2023

Inhaltsverzeichnis

    Marktfahrer, die nicht zu hohe Gewinne oder Umsätze erzielen, können sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen befreien lassen.

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