Urteil in der Rechtssache Aldi Süd verkündet
Das Gericht entschied, dass Preisermäßigungen auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen werden müssen.
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In der Rechtssache ging es um die Auslegung von Art 6a Abs 1 und Abs 2 der RL 98/6/EG (PreisangabenRL; in Österreich umgesetzt in § 9a Preisauszeichnungsgesetz).
Der europäische Gerichtshof entschied, dass eine Preisermäßigung, die von einem Händler in Form eines Prozentsatzes oder einer Werbeaussage, mit der die Vorteilhaftigkeit eines Preisangebots hervorgehoben werden soll, bekannt gegeben wird, auf Grundlage des niedrigsten Preises zu bestimmten ist, den der Händler innerhalb eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung angewandt hat.
Die österreichischen Kontrollbehörden wurden bereits vom Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs informiert.
Gegenüber dem BMAW haben wir zwar kommuniziert, dass betroffene Unternehmen eine gewisse Umstellungsfrist benötigen werden; dennoch empfehlen wir dringend eine schnelle Anpassung der Preisauszeichnung im Sinne des Urteils.
Rechtliche Lage