Umfrage: Verringerung der Füllmengen
Ob tatsächlich eine Verringerung der Füllmengen bei gleichbleibenden Packungsgrößen vorliegt, das wird mit Hilfe Ihrer Antworten geklärt.
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Aufgrund der Entschließung des Nationalrates 362/E XXVII. GP vom 20. März 2024 wird derzeit erhoben, "ob es tatsächlich vermehrt zur Verringerung der Füllmengen bei gleichbleibenden Packungsgrößen gekommen ist, einschließlich der diesbezüglichen Gründe, sowie ob solche Praktiken potentiell zur Irreführung von Konsument:innen geeignet sein könnten".
Die betreffenden Unternehmen werden daher ersucht, die beantwortete Fragenliste bis zum 26. April 2024 direkt dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung V/5, Stubenring 1, 1010 Wien oder an wettbewerbspolitik@bmaw.gv.at zu übermitteln.
Zur FragenlisteEs gibt keine gesetzliche Pflicht zur Beantwortung der Fragen, allerdings helfen Sie mit Ihren Antworten.