
Amtliche Kontrollen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Gewerbebetriebe müssen eine Risikoanalyse vorweisen und Mitarbeiterschulungen nachweisen. Behörden kontrollieren verstärkt - bei Verstößen drohen hohe Strafen.
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Inhaltsverzeichnis
Wir haben in den letzten Monaten mehrmals über die Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung informiert und auch eine entsprechende Informationsveranstaltung im Herbst 2024 organisiert.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass bestimmte Gewerbetreibende gesetzlich verpflichtet sind, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen!
Österreich wurde von der EU aufgefordert, die Einhaltung der Bestimmungen bei den Gewerbetreibenden verstärkt zu kontrollieren. Die Gewerbebehörden werden daher demnächst vermehrt Kontrollen durchführen!
Es ist bei Nicht-Einhaltung der geforderten Maßnahmen mit erheblichen Strafen zu rechnen!
Die Gewerbebehörden werden vermehrt Betriebe auffordern, die Basismaßnahme "Risikoanalyse" bzw. weitere Nachweise (Sorgfaltspflichten) zu übermitteln oder eine "Negativerklärung" abzugeben.
Um Strafverfahren und damit verbundene erhebliche Geldstrafen zu vermeiden, empfehlen wir dringend allen betroffenen Betrieben die Risikoanalyse durchzuführen, im Betrieb abzulegen und auf Anfrage der Behörde zu übermitteln, da es sich um eine Rechtspflicht des Gewerbetriebenden handelt! Ebenso ist gegenüber der Gewerbebehörden zu belegen, dass die beschäftigten Dienstnehmer:innen entsprechend geschult wurden!
Infos für Sie als Unternehmer:in
Ob Ihr Unternehmen diesen Bestimmungen unterliegt, können Sie mit unserem Online-Ratgeber überprüfen (allgemeine Hinweise zum Online-Ratgeber).
Weiterführende Informationen und Erklärungen finden Sie unter Geldwäschebekämpfung und Wirtschaftliche Eigentümer-Register sowie häufige Fragen und Antworten auf der Seite des Bundesministerium Wirtschaft und Arbeit.
Ein wichtiger Punkt der Bekämpfung besteht in der rechtlichen Verpflichtung der Gewerbetreibenden, das unternehmenseigene Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Diese Risikoanalyse kann auch mittels von den Behörden vorgegebener Risikoerhebungsbögen erstellt werden. Selbst wenn Sie zum Ergebnis kommen sollten, dass Ihr Unternehmen (derzeit) nicht den Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung 1994 unterliegt, sollten Sie, auf entsprechende Nachfrage der Behörde, eine Negativerklärung abgeben.
Die Durchführung der Risikoerhebung als auch die Negativerklärung sind über das USP auch OHNE Login möglich. Jedenfalls sollten Sie die Dokumente speichern und nach Aufforderung der Behörde an diese übermitteln.
- Risikoerhebung mit Registrierung im USP
- Risikoerhebung ohne Registrierung im USP
- Negativ-Erklärung mit Registrierung im USP
- Negativ-Erklärung ohne Registrierung im USP
Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, dementsprechende Excel-Formulare auszudrucken und händisch auszufüllen und im Unternehmen aufzubewahren. Eine elektronische Vorgangsweise erscheint aber für den Fall einer Aufforderung zur Vorlage durch die Behörde praktikabler.