Handelsagenten, Landesgremium

Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone Graz

Dank einer Initiative vom steirischen Obmann-Stv. Gerald Schattenberg, besteht für Handelsagenten die Möglichkeit, mit einer Ausnahmegenehmigung auch nachmittags die Fußgängerzone in Graz zum Ab- und Beladen der Musterkollektionen zu befahren. 

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15.11.2023

Ohne Ausnahmegenehmigungen können Grazer Fußgängerzonen im Zeitraum von 5 bis 10 Uhr für Ladetätigkeiten befahren werden. Zusätzlich wird Handelsagenten nun angeboten, mit dieser kostenpflichten Ausnahmegenehmigung der Stadt Graz, Fußgängerzonen zusätzlich auch nachmittags zum Ab- und Beladen von Musterkollektionen o.ä. zu befahren.

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