Weißes Symbol eines Autos, dessen Räder Plus und Minus enthalten, Karosserie in Kabelstecker verlaufend auf Hintergrund mit Solarzellen in Etikettenform
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Fahrzeughandel, Landesgremium

E-Mobilitätsförderung 2024

Informieren Sie sich über die verschiedenen Förderungshöhen oder Fahrzeugkategorien im Leitfaden für Private und im Leitfaden für Betriebe.

Lesedauer: 1 Minute

27.02.2024

Die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen des Jahresprogramms des Klima- und Energiefonds ist unter E-Mobilitätsförderungen 2024 gegeben.

Privatpersonen 

Die E-Mobilität-Förderung für Private 2024 betrifft den Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur.

Es gilt zu beachten, dass die Förderung mit 50 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann. 

Für PKW gilt

Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten. 

Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom / Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. 

Leitfaden für Private

Betriebe 

  • E-PKW für Betriebe 2024 für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen (beschränkte Zielgruppe) – alle Informationen finden Sie hier.
  • Elektro-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
  • E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
  • E-Ladeinfrastruktur für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
  • Große E-Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge und E-Ladestellenprojekte – alle Informationen finden Sie hier. 
Leitfaden für Betriebe

Insgesamt stehen dieses Jahr 114,5 Millionen Euro für die E-Mobilitätsförderung zur Verfügung. Hier geht es zur Unterteilungsübersicht über das aktuelle Förderungsbudget.

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