E-Mobilitätsförderung 2024
Informieren Sie sich über die verschiedenen Förderungshöhen oder Fahrzeugkategorien im Leitfaden für Private und im Leitfaden für Betriebe.
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Die Möglichkeit der Antragstellung im Rahmen des Jahresprogramms des Klima- und Energiefonds ist unter E-Mobilitätsförderungen 2024 gegeben.
Privatpersonen
Die E-Mobilität-Förderung für Private 2024 betrifft den Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur.
Es gilt zu beachten, dass die Förderung mit 50 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.
Für PKW gilt
Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom / Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Leitfaden für PrivateBetriebe
- E-PKW für Betriebe 2024 für soziale Einrichtungen, E-Taxis, E-Carsharing und Fahrschulen (beschränkte Zielgruppe) – alle Informationen finden Sie hier.
- Elektro-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
- E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
- E-Ladeinfrastruktur für Betriebe 2024 – alle Informationen finden Sie hier.
- Große E-Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge und E-Ladestellenprojekte – alle Informationen finden Sie hier.
Insgesamt stehen dieses Jahr 114,5 Millionen Euro für die E-Mobilitätsförderung zur Verfügung. Hier geht es zur Unterteilungsübersicht über das aktuelle Förderungsbudget.