Energiehandel, Fachgruppe

Klarstellung Treibhausgasemissionsbericht

Für 2024 ist kein Prüfgutachten erforderlich. Der vereinfachte THG-Emissionsbericht nach §15 NEHG 2022 muss bis zum 31. Juli 2025 abgegeben werden.

Lesedauer: 1 Minute

11.02.2025

Es gibt eine Klarstellung bezüglich der bevorstehenden Verpflichtungen zur Abgabe der Treibhausgasemissionen gemäß NEHG 2022:

Für das Jahr 2024 ist kein Prüfgutachten erforderlich. 

Dies ergibt sich aus §9 NEHG 2022, da die Einführungsphase erst am 31. Dezember 2024 endete.

Demnach gilt für den Bericht für 2024 noch der (vereinfachte) THG-Emissionsbericht gemäß § 15 NEHG 2022, fällig zum 31. Juli 2025. 

Die aktuellen Infos wurden zwischenzeitig auch in den auf der Website veröffentlichten Beitrag zum NEHG 2022 eingearbeitet.

Siehe hierzu „Abgabe des Treibhausgasemissionsberichts: Was es zu beachten gilt.