Buntes Feuerwerk
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Pyrotechnikhandel

Gefahrgut im Pyrotechnikhandel

Leitfaden für den Gefahrguttransport – Hotline für Gefahrgutfragen

Lesedauer: 1 Minute

Leitfaden für den Gefahrguttransport

Der Leitfaden wurde vom Bundesgremium des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels in Zusammenarbeit mit den Gefahrgutbeauftragten Robert Wunderl und Severin Ebner erstellt.

Die Angaben beziehen sich auf Standardsituationen. 

Grundlagen sind das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), die Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV) und das ADR 2023 | Änderungen der Anlagen A und B zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der jeweils geltenden Fassung. Auf andere Rechtsvorschriften wird nicht eingegangen.

Download Leitfaden "Gefahrgut-Transportvorschriften für Feuerwerkskörper"


Hotline für Gefahrgutfragen

Robert Wunderl I Gefahrgutbeauftragter
Telefon: +43 664 4020 787 I E-Mail: gefahrgut-wunderl@a1.net

Die Hotline bietet den Mitgliedern eine erste Hilfestellung in Gefahrgutfragen. Nutzen Sie diese in einem akuten Fall. 

Die Hotline deckt eine Erstauskunft ab.

Sollte sich aus dieser Hotline-Nutzung eine weitergehende Inanspruchnahme des Gefahrgutexperten ergeben, sind etwaige Kosten vom Mitglied selbst zu tragen.

Transport von Gefahrgut

Detaillierte und umfangreiche Dokumente

Ansprechpartner in den Wirtschaftskammern

Stand: 06.08.2024

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