Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Landesgremium
Biokosmetika
Richtlinie "Biologische Produktion"
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Kosmetische Mittel dürfen mit Bezeichnungen wie "biologisch", "ökologisch" usw. ausgelobt werden, wenn sie bezüglich Herstellung, Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung den Bestimmungen des Abschnitts "6. Biokosmetika" entsprechen. Weitere Voraussetzung ist die Kontrolle der biologischen Produktion, Verarbeitung und des Vertriebs durch eine anerkannte Biokontrollstelle.
» Richtlinie des Gesundheitsministeriums
» allgemeine Informationen zum Thema Bio
Stand: 17.05.2019